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Ratgeber Untervermietung
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Mieterhöhung für Mietwohnung durch neuen Vermieter, Eigentümer
Oft verlangt ein neuer Eigentümer der Wohnung bald nach dem Kauf eine Mieterhöhung. Ist das so einfach möglich, was sollten Mieter dann prüfen?
Neuer Vermieter will Mieterhöhung für die Wohnung durchsetzen
Ein neuer Vermieter kann eigentlich eine Mieterhöhung für die Mietwohnung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erst vornehmen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
- Es gibt aber Ausnahmen, denn der Käufer der Wohnung kann bereits Vermieterrechte vom Verkäufer bekommen haben.
Notarieller Kaufvertrag - früherer Übergang von Rechten des Vermieters auf neuen Eigentümer
Öfter wird bei einem Grundstücks- oder Wohnungsverkauf zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart, dass der Käufer schon vor seiner Eintragung ins Grundbuch die Rechte eines Eigentümers / Vermieters haben soll:
Wohnungsverkauf - Vor Grundbucheintrag kann Käufer Rechte haben
- Wenn Rechte durch Notarvertrag übertragen wurden, dann kann der neue (künftige) Eigentümer schon vor der Eintragung im Grundbuch tätig werden - trotzdem sollte geprüft werden, ob die Übertragung der Rechte wirksam erfolgt ist.
- Manchmal ist z.B. geregelt, dass der neue Eigentümer ab der vollständigen Zahlung des Kaufpreises bereits alle Rechte und Pflichten des Verkäufers übernimmt.
- Achtung:
Es ist auch möglich, dass der neue Eigentümer auf andere Weise eine Vollmacht oder Ermächtigung des bisherigen Eigentümers erhalten hat.
Wenn eine Vollmacht behauptet wird, bzw. entsprechende Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag getroffen sein sollen, so sollten Sie den Nachweis fordern.
- Neuer Vermieter ist derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer (oder Nießbraucher) eingetragen ist:
Grundbuch einsehen, Eigentümer der Wohnung feststellen
- Mit dem Tag der Eintragung ins Grundbuch gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf den neuen Berechtigten / Eigentümer über.
Steht der neue Eigentümer der Mietwohnung schon im Grundbuch?
Ist unklar ob der neue Vermieter schon im Grundbuch eingetragen ist, sollten Sie bei dem neuen Vermieter - oder bei der Hausverwaltung, die sich für ihn vielleicht schon gemeldet hat - nachfragen, oder schauen Sie selbst im Grundbuch nach.
Das Eintragungsdatum im Grundbuch kann auch, wenn eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wurde, sehr wichtig sein.
- Eine Eigenbedarfskündigung kann vor der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch nicht ausgesprochen werden, wäre unwirksam:
Kündigung wegen Eigenbedarfs vor Grundbucheintragung?
Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte haben Mieter, was tun?
Mieterhöhung für Wohnung durch neuen Eigentümer - Widerspruch gegen Mieterhöhung
Gerade wurde die Wohnung verkauft und Sie bekommen eine Mieterhöhung:
Es kann sinnvoll sein, der Mieterhöhung unverzüglich zu widersprechen:
Widerspruch gegen Mieterhöhung der Wohnung
Eine Mieterhöhung in Richtung ortsübliche Vergleichsmiete kann unwirksam sein, was zu prüfen ist:
Vergleichsmietenerhöhung - was muss der Vermieter beachten?
- Mieter sollten sich zu dieser Problematik rechtlich beraten lassen.
Neuer Eigentümer, Vermieter - welche Rechte hat der neue Vermieter?
Dazu gehört das Recht,
- die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu verlangen:
Vermieter will Miete erhöhen - Zustimmung zur Mieterhöhung?
- auch die Miete durch eine einseitige Erklärung zu erhöhen, wegen einer durchgeführten Modernisierung:
Duldung der Modernisierung - Zustimmung, Mieterhöhung
Vermieterwechsel - neuer Vermieter erhöht die Betriebskostenvorschüsse
Es besteht auch die Möglichkeit die Nebenkosten zu erhöhen - also Vorschüsse auf kalte Betriebskosten oder warme Betriebskosten:
Darf der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen?
- oder entsprechende Pauschalen zu erhöhen bzw. anzupassen:
Als Mieter eine Betriebskostenpauschale vereinbart?
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