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Mietvertrag für die Mietwohnung - Das Wichtigste steht im Vertrag
Der Mietvertrag ist die wichtigste Grundlage für Ihre Nutzung fremden Eigentums, Ihrer Wohnung.
Abschluss des Mietvertrags für die Mietwohnung - Arten des Mietvertragsabschlusses
Meist wird ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen.
Aber es gibt auch mündlich geschlossene Mietverträge und auch den faktischen Mietvertrag.
Vereinbarungen im Mietvertrag der Mietwohnung - was wird, sollte vereinbart werden
- Mietgegenstand und zu welchem Vertragszweck,
- wie hoch die Miete und die Betriebskosten sein sollen,
- wie groß die Wohnung ist,
- wer Vermieter ist,
- welche Nebenleistungen Vermieter oder Mieter erbringen sollen,
- ob eine Mietsicherheit, Kaution gezahlt werden muss,
- für welche Zeitdauer vermietet wird,
- wer Mieter, also Vertragspartner des Vermieters ist,
- ggf. welche Umlageschlüssel für die Betriebskosten gelten.
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
Oft findet sich eine Vereinbarung zur Vornahme von Kleinreparaturen im Vertrag. Nicht jede Vereinbarung ist gültig:
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag - Was ist zu beachten?
Wollen Sie den Mietvertrag abschließen? Oder ihn prüfen lassen? Oder den Vertrag ändern?
Wenn noch kein Vertrag geschlossen ist, Sie vor dem Vertragsabschluss stehen, dann finden Sie hier Informationen.
Ist vereinbart, dass ein Mietvertrag geschlossen werden soll, dieser aber noch nicht unterzeichnet, dann kann ein Vorvertrag bestehen.
Oder haben Sie Fragen zum Wohnungsvermittler, Makler?Vielleicht geht es Ihnen aber darum, Ihren bereits abgeschlossenen Mietvertrag zu prüfen. Dann schauen Sie unter Prüfung des Mietvertrages.
Sie können dort auswählen, zu welchen Regelungen des Vertrages Sie nähere Informationen suchen.Wie jeder Vertrag kann der Mietvertrag im Einvernehmen aller Vertragsparteien jederzeit beendet werden durch Vereinbarung, Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags.
Im Vertrag wird vor allem geregelt, was vermietet wird.
Mietvertrag abschließen - Checkliste für Mieter
Der Vertrag kann auch jederzeit verändert werden durch Vertragsänderung.
Manchmal kommt sogar eine Anfechtung des Mietvertrages in Betracht.
Hier finden Sie übrigens nur Informationen zur Wohnraummiete. Wenn das zweifelhaft ist, sollten Sie klären, ob ein Wohnraummietvertrag vorliegt.
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