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Individualvereinbarung - Reparaturen soll der Mieter zahlen

Mieter können grundsätzlich nicht durch eine Individualvereinbarung im Mietvertrag der Wohnung verpflichtet werden (außer anfallenden Kleinreparaturen) weitere Instandhaltungspflichten zu übernehmen.

Die Instandhaltung als gesetzliche Pflicht für Vermieter - Ausnahme für Kleinreparaturen

Eine Ausnahme besteht für Kleinreparaturen. Oft ist in einem Mietvertrag die Formularklausel enthalten, dass Mieter die Kleinreparaturen tragen müssen.

Eine wirksame Kleinreparaturklausel muss die an diese gestellten Anforderungen erfüllen.
Ist diese Klausel richtig formuliert, dann ist diese wirksam.
Zahlung Kleinreparaturen für Wohnung ist keine gesetzliche Regelung 

Gesetzliche Regelung für Instandhaltungspflicht der Wohnung durch Vermieter

Gesetzlich geregelt ist die Instandhaltungspflicht im BGB, gemäß BGB § 535 /  BGB § 538:  

Instandhaltung Haus, Reparatur Mietwohnung - Pflicht für Vermieter 

Gemäß Mietvertrag sind neben Kleinreparaturen auch andere Reparaturen zu zahlen 

Manche Vermieter kommen auf die Idee, die "Kleinreparaturklausel" durch eine individuelle Vereinbarung (Individualklausel) zu erweitern, und wollen dadurch weitere Instandhaltungspflichten zu Lasten des Mieters vereinbaren.

Beispiel für eine unwirksame Ergänzung einer Kleinreparaturklausel

Eine vom Vermieter formulierte Vereinbarung, die unzulässig weitere Reparaturen, Instandhaltungspflichten erfasst, die nicht von der Kleinreparaturklausel gedeckt sind, müssen Mieter nicht zahlen.

    Beispiel

    "... Mieter und Vermieter vereinbaren, dass folgende Kosten für Reparaturen ebenfalls unter die vom Mieter zu zahlenden Kleinreparaturen fallen:
    Beleuchtungseinrichtung (Leuchtmittel, Schalter) im Keller, Hof, Garten und Hausflur, Ersatz von Fensterscheiben im Hausflur.
    Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt über eine gesonderte Berechnung oder mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung."

    Hinweis


    Befindet sich eine solche oder ähnliche Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag, dann ist es sehr gut möglich, dass der Vermieter die gesamten Kosten für die in Ihrer Wohnung anfallenden Kleinreparaturen zahlen muss. 

    • Die anwaltliche Prüfung solcher Formulierungen kann sich also sehr lohnen!

    Mieter werden durch die Ãœbertragung von Reparaturkosten unangemessen benachteiligt

    Mieter sind durch Vertragsinhalte, die (außerhalb einer Kleinreparaturklausel) erweiterte Kostentragungspflichten für Reparaturen vorsehen, in der Regel unangemessen benachteiligt.

    Tipp


    Wenn die Berechnung solcher Kosten erfolgt:

    • Der Berechnung widersprechen, die Kosten nicht bezahlen.

    Wird die Kostenumlage solcher Reparaturen über die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geltend gemacht, dann sollten Sie der Abrechnung widersprechen.


    Redaktion


    Hinweis

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