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Hilfsweise ordentliche Kündigung - Zahlungsverzug bei der Miete
Die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann nicht durch Nachzahlung der Mietrückstände unwirksam gemacht werden.
Im Fall der außerordentlich fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter wegen rückständiger Mietzahlungen, spricht der Vermieter üblicher Weise zugleich auch eine hilfsweise ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses aus.
- Im Hinblick auf die außerordentlich fristlose Kündigung aus wichtigem Grund besteht die Möglichkeit der Heilung:
Zahlung Mietschulden zur Abwehr der Kündigung des Mietvertrags
Hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs - Folgen für den Mieter
Was geschieht dann mit der hilfsweisen ordentlichen Kündigung?
- Einige Gerichte sind der Meinung, dass der Mieter auch die ordentliche Kündigung dadurch unwirksam machen kann, dass er innerhalb der Schonfrist den gesamten Betrag bezahlt, der angeblich offen ist. Danach sei es nicht hinnehmbar, wenn der Mieter gegenüber einer ordentlichen Kündigung weniger geschützt sein solle, als gegenüber einer fristlosen Vertragsbeendigung. So haben einige Gerichte entschieden, dass die Heilungswirkung auch eine zusätzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung erfasse, sofern beide Kündigungen jeweils auf demselben Kündigungsgrund beruhen.
Die herrschende Meinung, darunter auch der Bundesgerichtshof (BGH) und das Landgericht Berlin, beurteilen diese Frage allerdings anders:
- Befindet sich der Mieter in einem zur fristlosen Kündigung berechtigenden Zahlungsverzug, so begründe dies zugleich auch ein berechtigtes Interesse an der ordentlichen Beendigung des Mietverhältnisses wegen schuldhafter nicht unerheblicher vertraglicher Pflichtverletzung des Mieters.
Danach führt bei einer außerordentlich fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs und einer zugleich ausgesprochenen ordentlichen Kündigung ein Ausgleich sämtlicher Rückstände in der Schonfrist ausschließlich zur Unwirksamkeit der außerordentlich fristlosen Kündigung, nicht aber zugleich auch der ordentlichen Kündigung.
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