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Angefragter Suchbegriff: Fußbodenbelag

Es wurden 19 Suchergebnisse gefunden:

Wollen Mieter einen Austausch des Bodenbelags vornehmen, soll ein Teppichboden durch einen Laminatboden ersetzt werden, dann sollte hierfür die Erlaubnis des Vermieters vorliegen, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Das

Im Rahmen einer einmaligen Sonderaktion für registrierte Nutzer konnten Fragen an die Redaktion gestellt werden. Hier veröffentlichen wir einzelne Fragen und Antworten, die ein breiteres Interesse finden. Frage an die Redaktion: Als

In der Regel müssen Mieter bei Ausbleichungen, Farbunterschieden des in der Wohnung befindlichen Bodenbelags keinen Schadenersatz wegen sichtbaren Verfärbungen durch Sonnenlicht, Tageslicht leisten. Es handelt sich um eine normale

Viele Mieter gehen davon aus, dass bei einem Einzug in eine neue Mietwohnung die Wohnung einen Bodenbelag haben muss - ist das wirklich so, muss die Wohnung einen Fußbodenbodenbelag haben, also z.B einen Laminatboden, einen Teppichboden

Durch normale Abnutzung bzw. Benutzung eines in der Wohnung vorhandenen Bodenbelags verursachen Mieter keinen Schaden. Kein Schaden am Bodenbelag sind normalerweise auch Druckstellen in Bodenbelägen, die durch das Aufstellen von Möbeln,

Streit bei der Rückgabe einer Wohnung entsteht häufig über vorhandene Abnutzungsspuren auf Fußbodenbelägen, oft wenn Abnutzungsspuren von einem Bürostuhl verursacht wurden.  Holzfußböden, Parkettböden , Teppichboden , auch Laminat

Urteil: Nach langer Mietzeit müssen Schäden am Laminat oder Teppichboden bei Wohnungsrückgabe, Beendigung des Mietvertrags, oft gar nicht gegenüber dem Vermieter ersetzt werden. Nach Beendigung eines seit 14 Jahren

Für die Verlegung eines Teppichbodens in der Mietwohnung brauchen Mieter nicht die Genehmigung des Vermieters. Mieter braucht für das Verlegen eines Teppichbodens keine Genehmigung des Vermieters Allerdings sollten Mieter bei der

Hat sich der mitvermietete Bodenbelag der Mietwohnung über die Jahre stark abgenutzt, so kann für Mieter der Anspruch gegen den Vermieter bestehen, dass der Bodenbelag erneuert wird. Abgenutzter Bodenbelag - Laminat, Teppichboden, PVC

Beim Einzug oder Auszug aus der Wohnung, auch während des Mietverhältnisses, ist das Rücken von Möbeln, Verschieben von Sachen üblich - dies gehört zur normalen Nutzung der Wohnung durch den Mieter. Kratzer auf Fußboden der Mietwohnung -

Die Verlegung eines Laminatbodens in der Wohnung durch den Mieter, ist eine bauliche Veränderung, für die der Mieter eigentlich eine Genehmigung des Vermieters hätte einholen müssen. Es kommt aber sehr oft vor, dass ein Vermieter bis zum Auszug

Will der Vermieter bei einer Instandsetzung eine wesentliche Änderung des Bodenbelags, z.B. einen verbrauchten Teppichboden durch einen Laminatboden ersetzen, dann ist die nicht unbedingt ohne die Zustimmung des Mieters möglich. Vermieter will

Wann braucht man für Umbauarbeiten, Einbauten, bauliche Maßnahmen eine Erlaubnis des Vermieters? Ganz allgemein: Jede Maßnahme, die eine bauliche Veränderung darstellt, setzt die Erlaubnis des Vermieters voraus. Bereits eine Bohrung

Verlangt der Vermieter bei Auszug aus der Wohnung, dass ein vom Vermieter zur Verfügung gestellter, mitvermieteter Laminatboden auf Grund von Schäden ersetzt werden soll, so ist zu prüfen, ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist. Laminatboden

Für Mieter sind alle Arbeiten erlaubt, die der Einrichtung der Wohnung für die normale Nutzung  dienen. Hierfür braucht man keine Erlaubnis des Vermieters. Als Mieter darf man seine Wohnung nach eigenem Geschmack einrichten Wichtig

Führt der Vermieter in einer Mietwohnung Sanierungsmaßnahmen wegen Belastung der Wohnung mit Asbest durch, muss er bei der Asbestbeseitigung, bzw. die Fachfima, bestimmte Vorgaben (Standards), Vorschriften einhalten. Fußboden -

Haben Sie eine "Besenreine Übergabe" als mietvertragliche Vereinbarung getroffen, so ist die Bedeutung, dass bei Rückgabe der Mietwohnung an den Vermieter nur grobe Verschmutzungen zu beseitigen sind – dies ist aus einem Urteil des

Ein Mieter muss für Schäden, die sein Hund in der Wohnung anrichtet, etwa am Parkettboden oder einem Holzboden, grundsätzlich unbeschränkt aufkommen, wenn der Mieter sie hätte vermeiden können. Schaden durch Hundehaltung am Parkettboden,

Tritt durch vertragsgemäßen Gebrauch und entsprechende Abnutzung eine Gebrauchsbeeinträchtigung ein, dann muss grundsätzlich der Vermieter für eine Beseitigung dieses Mangels sorgen. Die Mieträume werden an Mieter übergeben, damit diese sie benutzen