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Abrechnungsfrist - Betriebskostenabrechnung muss beim Mieter sein
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter einer Wohnung die 12-monatige Abrechnungsfrist für die Übersendung von Betriebskostenabrechnungen einzuhalten hat.
Keine Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten - keine Nachzahlung
Innerhalb dieser Frist muss der Vermieter seine Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter angemeldet haben:
Betriebskostenabrechnung - Frist zur Abrechnung für Vermieter
Abrechnungsperiode, Abrechnungszeitraum für kalte Betriebskosten
Die gesetzliche Regelung findet sich in § 556 Abs. 3 BGB.
Zu später Zugang der Betriebskostenabrechnung - Vermieter will Nachzahlung von Kosten
Erreicht die Betriebskostenabrechnung den Mieter zu spät, dann hat der Mieter meist keine Nachzahlungen, Betriebskostennachforderungen an den Vermieter zu zahlen.
Weist eine verspätet zugegangene Betriebskostenabrechnung ein Guthaben für den Mieter aus, so muss der Vermieter das Guthaben trotzdem auszahlen.
- Betriebskostenguthaben aus einer zu späten Abrechnung können auch mit einer Forderung des Vermieters verrechnet werden:
Verrechnung Betriebskostenguthaben mit Miete, Forderung des Vermieters
Ausnahme für zu späte Betriebskostenabrechnung des Vermieters
Es gibt sehr selten eine Ausnahme:
- Der Vermieter könnte berechtigt sein, verspätet abzurechnen:
Betriebskosten - nachträgliche Nebenkosten, zu späte Abrechnung
Heizkostenabrechnung für die Wohnung muss innerhalb der Abrechnungsfrist Mietern zugehen
Der rechtzeitige Zugang beim Mieter ist auch für die Heizkostenabrechnung erforderlich:
Abrechnungsperiode warme Betriebskosten ist meist das Kalenderjahr
Ist für die Betriebskosten keine andere Abrechnungsperiode vereinbart
(z.B. 01.05. - 30.04.), dann gilt das Kalenderjahr als Abrechnungsperiode.
Die Betriebskostenabrechnung muss dann bis 31.12. dem Mieter zugegangen sein.
Vermieter muss sicherstellen, dass die Betriebskostenabrechnung rechtzeitig beim Mieter ist
Hat der Vermieter diese Frist verpasst, dann muss der Mieter auf die verspätete Abrechnung keine Zahlung leisten, wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ausweist.
- Für den rechtzeitigen Zugang einer Betriebskostenabrechnung reicht es nicht, dass der Vermieter die Abrechnung kurz vor Ende der Abrechnungsperiode abgeschickt hat.
- Der Vermieter muss sicherstellen und beweisen können, dass die Abrechnung den Mieter binnen der Jahresfrist (12-Monats-Frist) erreicht.
Betriebskostenabrechnung - Zustellung an Silvester noch rechtzeitig? - Hier finden Sie einen
Musterbrief - Betriebskostenabrechnung zu spät erhalten
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