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Abrechnungsfrist - Betriebskostenabrechnung muss beim Mieter sein

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter einer Wohnung die 12-monatige Abrechnungsfrist für die Übersendung von Betriebskostenabrechnungen einzuhalten hat.

Keine Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten - keine Nachzahlung

Innerhalb dieser Frist muss der Vermieter seine Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter angemeldet haben:

Betriebskostenabrechnung - Frist zur Abrechnung für Vermieter 

Abrechnungsperiode, Abrechnungszeitraum für kalte Betriebskosten 

Die gesetzliche Regelung findet sich in § 556 Abs. 3 BGB.

Zu später Zugang der Betriebskostenabrechnung - Vermieter will Nachzahlung von Kosten

Erreicht die Betriebskostenabrechnung den Mieter zu spät, dann hat der Mieter meist keine Nachzahlungen, Betriebskostennachforderungen an den Vermieter zu zahlen.

Hinweis


Weist eine verspätet zugegangene Betriebskostenabrechnung ein Guthaben für den Mieter aus, so muss der Vermieter das Guthaben trotzdem auszahlen.

Ausnahme für zu späte Betriebskostenabrechnung des Vermieters

Es gibt sehr selten eine Ausnahme:

Heizkostenabrechnung für die Wohnung muss innerhalb der Abrechnungsfrist Mietern zugehen
Der rechtzeitige Zugang beim Mieter ist auch für die Heizkostenabrechnung erforderlich:

Abrechnungsperiode warme Betriebskosten ist meist das Kalenderjahr 

Beispiel

Ist für die Betriebskosten keine andere Abrechnungsperiode vereinbart

(z.B. 01.05. - 30.04.), dann gilt das Kalenderjahr als Abrechnungsperiode.

Die Betriebskostenabrechnung muss dann bis 31.12. dem Mieter zugegangen sein.

Vermieter muss sicherstellen, dass die Betriebskostenabrechnung rechtzeitig beim Mieter ist

Hat der Vermieter diese Frist verpasst, dann muss der Mieter auf die verspätete Abrechnung keine Zahlung leisten, wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ausweist.



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