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Lärm durch Bauarbeiten, eine Renovierung - Vermieter ist Auftraggeber

Kommt es durch Bauarbeiten aus der Nachbarwohnung, im Haus zu Lärm und Störungen, dann ist oft der Vermieter der Auftraggeber der Arbeiten. Was müssen Mieter dulden, was können Mieter gegen starken Lärm durch Bauarbeiten tun?

Starker Lärm durch Bauarbeiten kann für Mieter eine hohe Belastung sein

Entsteht Lärm durch Bauarbeiten, so stellen sich für Mieter in der Regel folgende Fragen:

- was müssen Mieter dulden?

- wann kann eine Mietminderung möglich sein?

- welche Rechte bestehen?

Diese Fragen werden im folgenden Beitrag beantwortet.

Lärm durch Bauarbeiten im Haus in der Wohnung des Nachbarn, in der eigenen Wohnung

Es ist gleichgültg, wo der Lärm entsteht, also ob die vom Vermieter beauftragten Handwerker im Wohnhaus, in der Wohnung des Nachbarn oder auch in der eigenen Mietwohnung arbeiten.

Lärm, Belastungen durch Bautätigkeit - Vermieter ist darüber zu informieren

Auch wenn der Vermieter der Auftraggeber der Arbeiten ist, von den Bauarbeiten also Kenntnis hat, müssen von den Arbeiten ausgehende Beeinträchtigungen und Lärmstörungen dem Vermieter mitgeteilt werden:
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen

Musterbrief - Vermieter über Ruhestörung, Lärm informieren 

Es kann sich empfehlen, besonders wenn eine Mietminderung beabsichtigt ist, ein Lärmprotokoll zu führen:
Mustervorlage Lärmprotokoll - Störungen als Mieter nachweisen

Bauarbeiten, Bautätigkeit durch Firmen, Handwerker im Mietshaus - Einhalten von Ruhezeiten

Ist der Vermieter Auftraggeber von Arbeiten, und werden diese Arbeiten durch Firmen, selbstständige Handwerker ausgeführt, 

Bauarbeiten in der Mietwohnung durch Firmen - von wann bis wann sind Arbeiten möglich?

Bauarbeiten sind nur an Werktagen, von Montag bis einschließlich Samstag, möglich, denn der Samstag ist ein Werktag.

  • Bereits morgens früh um 6 Uhr können Firmen mit Bauarbeiten beginnen.
  • Firmen dürfen während der Mittagsruhe arbeiten.
  • Arbeiten sind auch in den Abendstunden möglich, bis 22 Uhr
    - danach gilt Lärmverbot gemäß der Nachtruhe.

Mieter müssen bei einem eingetretenen Notfall Lärm durch Bauarbeiten dulden

Sind in einem Notfall (z.B. ein Wasserschaden) Arbeiten erforderlich, so ist dadurch entstehender Lärm nicht zu vermeiden, muss dann auch während der Nachtruhe akzeptiert werden.  

  • ​​​​​​​Ist in einem Notfall zu handeln, so darf auch am Sonntag gearbeitet werden.

Der Vermieter arbeitet selbst in der Wohnung, macht eine Renovierung, Bauarbeiten

Führt der Eigentümer selbst, eigenhändig Renovierungsarbeiten, sonstige Arbeiten im Haus, in einer Wohnung durch, dann sind die Ruhezeiten von ihm einzuhalten.

  • Nur in einem Notfall besteht die Ausnahme, dass auch der Vermieter selbst ausführen kann.

Lärm, Schmutz durch Bauarbeiten in Wohnanlage - Bautagebuch führen

Störungen durch Bautätigkeit, insbesondere, wenn eine Mietminderung beabsichtigt ist, sollten Sie in einem Bautagebuch erfassen, damit die Beeinträchtigungen leichter bewiesen werden können.

Lärm durch Handwerker, Bauarbeiten im Haus, in der Wohnung - Mietminderung

Wegen Lärm durch länger andauernde Bauarbeiten, Renovierungsarbeiten, die nicht im Rahmen des Ãœblichen, z.B. wegen starker Lärmentwicklung, sind, können dann erhebliche Störungen sein.

  • Eine Mietminderung kann schon ab Beginn der vom Vermieter beauftragten bzw. eigenständig vom Vermieter ausgeführter Arbeiten in Frage kommen - Lärm ist ein Mangel.
  • Es kommt immer auf den Einzelfall an, wie stark die durch Bauarbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen, Belastungen sind, ob eine Mietminderung möglich ist.
Hinweis


Eine Mietminderung kann auch möglich sein, wenn sehr störende Bauarbeiten in einem Nachbarhaus oder auf einem Nachbargrundstück sind, mit denen Ihr Vermieter nichts zu tun hat.

Mietminderung wegen Bauschutt, Schmutz im Treppenhaus - Bauarbeiten des Vermieters

  • Auch wegen erheblicher anderer Beeinträchtigungen, z.B. sehr starker Staubentwicklung, Bauschutt im Treppenhaus, auf dem Grundstück, kann eine Minderung der Miete möglich sein.
  • Wegen einer beabsichtigten Mietminderung:
    In diesen Fällen sollten Sie sich immer fachlich beraten lassen. Kürzen Sie nicht einfach die Miete:
    Mietminderung - Wie die Miete mindern? 

Mietminderung wegen vom Vermieter beauftragten Bauarbeiten ist nicht immer möglich

Kurzzeitige Störungen durch Baumaßnahmen durch Handwerker, Firmen:

  • Arbeiten die nicht tagelang dauern, müssen Mieter oft hinnehmen, es ist dann keine Mietminderung möglich.
  • Aber der Einzelfall ist zu prüfen - z.B. bei einer sehr starken Lärmbelastung kann doch eine Mietminderung möglich sein - Lärm kann so stark störend sein, dass es während der Arbeiten unerträglich ist in seiner Wohnung zu bleiben.



Redaktion


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