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Ratgeber Untervermietung
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Lärm durch Renovierung, Bauarbeiten - was dürfen Mieter?
Mieter dürfen grundsätzlich in ihrer Wohnung eine Renovierung durchführen, Möbel aufbauen, Regale anbringen. Durch Bauarbeiten soll keine übermäßige Belastung (Lärm, Schmutz) für Nachbarn entstehen. Und es macht, wegen der Einhaltung von Ruhezeiten, einen Unterschied, ob Mieter Arbeiten selbst vornehmen oder eine Firma beauftragt haben.
Mieter renoviert seine Mietwohnung - was müssen Nachbarn dulden?
Durch Arbeiten verursachte Beeinträchtigungen sind von anderen Mietern zu dulden, wenn sich
Lärm, Schmutz, Staub, Dauer und Häufigkeit in normalen Grenzen bewegen.
Kurzzeitige Störungen durch Baumaßnahmen, Arbeiten die nicht tagelang andauern, sind von Nachbarn oft zu akzeptieren.
Für manche Arbeiten benötigen Mieter die Erlaubnis des Vermieters:
Umbauarbeiten - Erlaubnis des Vermieters oft erforderlich
Einrichtung der Mietwohnung - normale Arbeiten oder Umbau?
- Was gilt, wenn der Vermieter Auftraggeber ist?
Lärm durch Renovierung, Bauarbeiten - Vermieter ist der Auftraggeber
Nachbar renoviert seine Wohnung - Lärm, Staub und Dreck durch Arbeiten des Mieters
Es kommt immer auf den Einzelfall an, wie stark die durch Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen, Belastungen für andere Mieter, Nachbarn sind. Bei einer erheblichen Belastung lässt sich eine Mietminderung durchsetzen:
Renovierung, Bauarbeiten - Mietminderung wegen Lärm, Schmutz
Ruhestörung, Lärm - Mieter hat Auftrag an Handwerker für Arbeiten in der Wohnung erteilt
Werden vom Mieter Handwerker, eine Firma mit Bauarbeiten beauftragt, dann dürfen diese an den Werktagen von Montag bis Samstag, auch während der Ruhezeiten, bis 22 Uhr, arbeiten.
Der Samstag gilt als normaler Werktag:
Der Samstag im Mietrecht als Werktag - Bedeutung für Mieter
Bereits morgens früh um 6 Uhr können Bauarbeiten beginnen.
Meist werden die Arbeiten spätestens um 20 Uhr eingestellt.
- Entstehen durch diese Arbeiten erhebliche Beeinträchtigungen für Mieter von Nachbarwohnungen, dann ist auch ab Beginn dieser Arbeiten eine Mietminderung möglich.
Mängel der Wohnung mitteilen - Mietminderung, Ansprüche des Mieters
Mieter macht Arbeiten, die Renovierung selbst - die Ruhezeiten müssen beachtet werden
- Führen Mieter selbst Renovierungsarbeiten oder sogar Bauarbeiten durch, so sind immer die Ruhezeiten zu beachten.
Gesetzlich gibt es keine einheitlichen Ruhezeiten.
Bundesländer können diese selbst festlegen, Städte und Gemeinden können die Regelung zu den Ruhezeiten ändern, erweitern.
Im Allgemeinen gelten folgende Ruhezeiten:
- Morgendliche Ruhezeit von 6 bis 8 Uhr (Gemeinden haben öfter die Nachtruhe um eine morgendliche Ruhezeit ergänzt)
- Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr
Manchmal gemäß Mietvertrag oder Hausordnung bereits ab 12 bis 15 Uhr. - Die Nachtruhe gilt von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf in der Regel nicht gearbeitet werden.
Ruhezeiten können auch im Mietvertrag (oder der Hausordnung) verbindlich geregelt sein.
Lärm durch Renovierung, Arbeiten im Mietshaus - Einhalten der Abendruhe
Gemeinden können eine Abendruhe geregelt haben. Aber auch im Mietvertrag oder in der Hausordnung kan eine Abendruhe geregelt sein, z.B.:
"... Während der Abendruhe ist von 20 bis 22 Uhr die Zimmerlautstärke einzuhalten."
Zimmerlautstärke - wann besteht eine Ruhestörung, Lärmbelästigung?
- Üblich ist, dass Mieter ihre Arbeiten, im Sinne eines guten Zusammenlebens, spätestens um 20 Uhr einstellen.
Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung an Sonntagen, Feiertagen
An Sonntagen und an Feiertagen dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden, von denen eine Lärmbelästigung, Ruhestörung ausgeht.
Häufige Störungen durch Renovierungen, Bauarbeiten des Nachbarn
Es kommt auch vor, dass Mieter recht oft Arbeiten in ihrer Wohnung machen.
In solchen Fällen eine Definition von normalen Grenzen zu finden, ist nicht einfach.
Renovieren Nachbarn z.B. 3x jährlich die Wohnung, oder wird alle 2, 3 Monate in der Wohnung "gewerkelt", so kann es sein, dass dies nicht mehr als üblich, als normaler Gebrauch einer Mietwohnung angesehen wird und damit von anderen nicht hinzunehmen ist.
- Nachbarn können durch häufiges Arbeiten von Nachbarn in der Nutzung ihrer Wohnung beeinträchtigt sein.
- Auch eine Renovierung, die länger als 6 Wochen dauert, immer wieder Lärm und andere Störungen verursacht, dürfte sich nicht mehr im Rahmen des Üblichen bewegen.
Bautagebuch wegen Beeinträchtigungen, Lärm durch Bauarbeiten führen
Sind Mieter von Arbeiten des Nachbarn sehr beeinträchtigt, und ist eine Mietminderung beabsichtigt, so sollte ein Bautagebuch geführt werden, damit Störungen und Beeinträchtigungen leichter bewiesen werden können.
Der Vermieter muss informiert werden, denn nur dann kommen Mietminderungsansprüche in Betracht.
Einzug, Auszug des Mieters - müssen Nachbarn Lärm wegen solcher Arbeiten dulden?
Bei Einzug und Auszug müssen Arbeiten und dadurch entstehende Lärmbeeinträchtigungen der ausziehenden bzw. einziehenden Mieter auch während der mittäglichen Ruhezeit von Montag bis einschließlich Samstag geduldet werden.
- Sonntags darf auch wegen eines Einzugs kein Lärm entstehen.
- Zu einer Störung der Nachtruhe (ab 22 Uhr) darf es wegen eines Umzugs ebenfalls nicht kommen.
- Einzug, Umzug - ist Lärm zu dulden? Einhalten von Ruhezeiten
Arbeiten in einer Mietwohnung wegen eines Notfalls - Störung der Nachtruhe
Sind in einem Notfall (z.B. wegen eines Wasserschadens) während der Nachtruhe Arbeiten erforderlich, so ist dadurch entstehender Lärm nicht zu vermeiden, muss akzeptiert werden.
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Redaktion
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