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Lärm durch Renovierung, Bauarbeiten - Was dürfen Mieter?
Mieter dürfen während der Dauer eines Mietverhältnisses ihre Wohnung renovieren, natürlich auch Möbel aufbauen - die Renovierung, das Durchführen von Arbeiten in der Mietwohnung, ist ein grundsätzliches Recht eines jeden Mieters.
Mieter renoviert seine Mietwohnung - was müssen Nachbarn dulden?
- Hierdurch verursachte Beeinträchtigungen sind von anderen Mietern zu dulden, wenn sich
Lärm, Schmutz, Staub, Dauer und Häufigkeit in normalen Grenzen bewegen.​​​​​​​
Nachbar renoviert seine Wohnung - Lärm, Staub und Dreck
Die Definition von normalen Grenzen ist nicht so einfach.
Es kommt immer auf den Einzelfall an, wie stark die durch Bauarbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen, Belastungen für andere Mieter, Nachbarn sind, ob dadurch dann, wegen einer erheblichen Belastung, eine Mietminderung in Frage kommt.
Bautagebuch wegen Beeinträchtigungen, Lärm durch Bauarbeiten führen
Wenn Sie die Minderung der Miete beabsichtigen, so sollten Sie ein Bautagebuch führen, damit Störungen und Beeinträchtigungen leichter bewiesen werden können und Sie müssen ihren Vermieter über die vorliegende Störung informieren.
- Musterbrief - Vermieter über Ruhestörung, Lärm informieren
- Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Heimwerker - häufige Renovierungen, Bauarbeiten durch Nachbarn
Kurzzeitige Störungen durch Baumaßnahmen, Arbeiten die nicht tagelang andauern, sind von Nachbarn oft zu akzeptieren.
Es kommt aber auch vor, dass Mieter Spaß und Freude an Arbeiten in ihrer Wohnung haben.
Hier eine Definition von normalen Grenzen zu finden, ist nicht einfach.
-Renovieren Nachbarn z.B. 3x jährlich die Wohnung, oder wird alle 2, 3 Monate in der Wohnung "gewerkelt", so kann es durchaus sein, dass dies dann kein normaler Gebrauch einer Mietwohnung ist, als Üblich und damit von anderen hinzunehmen, einzuordnen ist. Nachbarn können in solchen Fällen durchaus zu häufig durch Störungen in der Nutzung ihrer Wohnung beeinträchtigt sein.
Auch eine Renovierung, die länger als 6 Wochen dauert, immer wieder Lärm und andere Störungen verursacht, dürfte sich nicht mehr im Rahmen des Üblichen bewegen.
Zum Nachweis der Störungen sollte ein Lärmprotokoll geführt werden:
Mustervorlage Lärmprotokoll - Störungen als Mieter nachweisen und man sollte auch Zeugen (z.B. andere Nachbarn) haben, die häufig stattfindende Arbeiten bestätigen können.
Mieter müssen beim Renovieren oder der Ausführung von Bauarbeiten Ruhezeiten beachten
Bei Renovierungsarbeiten durch den Mieter selbst sind immer die Ruhezeiten zu beachten, z.B.
Bohrlärm, Ruhezeiten - Wenn Mieter mit der Bohrmaschine arbeiten
Ruhezeiten können im Mietvertrag oder der Hausordnung verbindlich geregelt sein.
Für manche Arbeiten benötigen Mieter die Erlaubnis des Vermieters:
Umbauarbeiten - Erlaubnis des Vermieters oft erforderlich
Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung an Sonntagen, Feiertagen
An Sonntagen und an Feiertagen dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden, von denen eine Lärmbelästigung, Ruhestörung ausgeht.
Bei Einzug und Auszug (Ruhezeiten - Lärm bei Einzug und Umzug) müssen Arbeiten und dadurch entstehende Lärmbeeinträchtigungen der ausziehenden bzw. einziehenden Mieter während der mittäglichen Ruhezeit von Montag bis einschließlich Samstag geduldet werden.
- Zu einer Störung der Nachtruhe (ab 22 Uhr) darf es wegen eines Umzugs aber nicht kommen.
Ruhestörung, Lärm - Vom Mieter beauftragte Handwerker arbeiten in der Mietwohnung
Wurden jedoch vom Mieter Handwerker mit Bauarbeiten beauftragt, dann dürfen diese an den Werktagen von Montag bis Samstag auch während der Ruhezeiten, bis 22 Uhr, arbeiten.
- Entstehen durch diese Arbeiten erhebliche Beeinträchtigungen für Mieter von Nachbarwohnungen, dann kann eine Mietminderung ab Beginn der Arbeiten möglich sein.
- Sind in einem Notfall (z.B. wegen eines Wasserschadens) während der Nachtruhe Arbeiten erforderlich, so ist dadurch entstehender Lärm nicht zu vermeiden, muss akzeptiert werden.
Redaktion
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