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Gerüst am Haus, vor der Wohnung - Baustopp durchsetzen

Durch den Aufbau eines Baugerüsts am Haus entstehen für die Mieter von Wohnungen Beeinträchtigungen und Belästigungen. 

Belästigung der Mieter wegen eines Gerüsts am Haus kann zulässig, zu dulden sein

Rechtlich gesehen ist ein Baugerüst eine Besitzbeeinträchtigung.

Hat der Vermieter rechtzeitig vorher darüber informiert, dass ein Gerüst gestellt werden wird, z.B. für Instandsetzungsarbeiten an der Fassade, dann kann in der Regel der Aufbau notwendig sein:
Aufbau Gerüst am Haus - Information Mieter, Mangel an Mietwohnung? 

  • Fehlende Ankündigung des Aufbaus des Gerüsts: Es gibt Gerichtsentscheidungen, die in solchen Fällen einen Baustopp verhängt haben.
    In solchen Fällen kann eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter erreicht werden weil die Sache eilt und ein Urteil im normalen Verfahren zu spät käme.

Als Mieter Baustopp im Wege einer einstweiligen Verfügung wegen Gerüst durchsetzen

Fast immer ist es ein großes Risiko, einen Baustopp wegen Aufbau eines Baugerüsts im Wege einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen.

Mieter sollten auf keinen Fall "auf eigene Faust" versuchen, eine einstweilige Verfügung durchzusetzen, sondern immer Rechtsrat einholen.

Vermieter stellt Gerüst am Haus - als Mieter einen Antrag auf Baustopp stellen ist riskant

Wenn das Gericht im Eilverfahren die einstweilige Verfügung erlässt und es stellt sich im Gerichtsverfahren später heraus, dass das Verhalten des Vermieters doch rechtmäßig war, dann drohen erhebliche Schadensersatzansprüche:
Der Vermieter könnte geltend machen, er habe durch den Baustopp Verluste erlitten, diese nachweisen.

Mietminderung wegen Aufbau eines Gerüsts - Modernisierung des Hauses 

Im Rahmen einer zulässigen Modernisierungsmaßnahme kann der Vermieter ein Gerüst aufstellen lassen.

Dann lässt sich das Gerüst nicht verhindern - Mietern bleibt das Recht auf Mietminderung wegen einer bestehenden Wohnwertbeeinträchtigung:
Baugerüst am Haus, Fassade - Mietminderung möglich

Gerüstaufbau - Vermieter will Mieter ärgern, unter Druck setzen, zum Auszug bewegen

Es gibt aber auch Fälle, in denen der Gerüstaufbau erfolgt ist, aber es geschieht gar keine Bautätigkeit.

Man spricht dann z.B. von einer "Pseudobaustelle", also eine Baustelle, die in Wahrheit gar keine ist.

Wie in solchen Fällen vorgegangen werden kann, das sollte mit einer anwaltlichen Beratung geklärt werden. 


Redaktion


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