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Störende Geräusche der Heizung in der Mietwohnung

Heizungsanlagen können Geräusche, Lärm entwickeln, der in Wohnungen zu erheblichen Beeinträchtigungen für Mieter führt. 

Geräusche der Heizung sind in der Wohnung deutlich zu hören

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist verpflichtet, eine mitvermietete Heizungsanlage so einzurichten oder herzurichten, dass von dieser keine erheblich beeinträchtigenden Geräusche in der Wohnung des Mieters auftreten, zu hören sind.

Mieter haben dann einen Anspruch auf die Beseitigung des Mangels, auf die fachgerechte Herrichtung der Heizungsanlage: 
Mängel in der Mietwohnung muss der Vermieter beseitigen 

Beeinträchtigen die Geräusche die Nutzung der Wohnung erheblich, dann kann eine Mietminderung möglich sein. Dafür muss der Mangel dem Vermieter mitgeteilt sein.
Urteil: Geräusche der Heizung - Mietminderung kann möglich sein 
Mietminderung - Vermieter müssen Mängel mitgeteilt sein 

Wann handelt es sich bei Geräuschen der Heizung um eine zu beseitigenden Mangel?

Ob ein solcher Mangel dann vielleicht als noch hinnehmbar eingeordnet wird, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen bzw. sogar erst dann, wenn ein solcher Streitfall vor Gericht landet.

Ein Richter ist davon zu überzeugen, dass die Beeinträchtigung durch Geräusche der Heizung in einer Wohnung tagsüber oder nachts so störend sind, dass sie nicht hinzunehmen sind.

Im Streitfall befasst ein Gericht in solchen Fällen meist einen Gutachter mit der Feststellung von Heizungsgeräuschen.

  • Wenn sonstige Lärmeinwirkungen reduziert werden, z.B. durch den Einbau neuer Fenster, dann treten manchmal Geräusche stärker hervor, die man zuvor - wegen des höheren allgemeinen Geräuschpegels - nicht als störend wahrgenommen hat.

Störende Geräusche der Heizung können die Nutzung der Wohnung beeinträchtigen

Geräusche können - wenn sie stark, laut sind - als wesentliche Beeinträchtigung für die Nutzung der Wohnung gewertet werden. 

Beispiele


  • Heftiges zu hörendes Brummen beim Anspringen des Brenners. 
  • Knack- und Schlaggeräusche, die durch die Ausdehnung von Rohren bei der Erwärmung entstehen - so etwas kann sogar zu einem sehr lauten Knallen führen.

Daraus ergibt sich dann nicht nur ein Anspruch auf Beseitigung dieser Mängel gegenüber dem Vermieter, sondern wenn es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung für die Nutzung der Wohnung handelt, auch der Anspruch auf eine Mietminderung: 
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Strömungsgeräusche in Heizkörpern, Heizungsrohren sind in der Regel kein störender Lärm

  • Mieter einer Wohnung haben normale Strömungsgeräusche, und auch andere geringe Geräuschentwicklungen, die nach allgemeiner Anschauung nicht so störend sind, hinzunehmen.

Es kommt nicht darauf an, ob sich Mieter persönlich sehr gestört fühlen.

DIN 4109 ist in der Regel maßgeblich für die Einordnung der Geräusche einer Heizung

Als Maßstab dafür wird in der Regel die DIN 4109 herangezogen. Danach darf der Schalldruckpegel haustechnischer Gemeinschaftsanlagen innerhalb von Aufenthaltsräumen (Wohn-, Schlaf, oder Arbeitszimmer) den Dezibel-Wert 30 dB(A) nicht überschreiten. Es kommt aber nicht nur auf die überschrittenen Lärmpegel an, sondern es können auch andere Aspekte eine Rolle spielen, wie besonders hohe oder besonders tiefe Frequenzen oder die Schlagartigkeit des Auftretens ("Impulshaltigkeit") der Geräusche, teilweise wird der Begriff der Lästigkeit verwendet. Im Mietrechtsprozess werden teilweise auch geringere Lärmeinwirkungen als erheblich störend angesehen.

Störende Geräusche der Heizung in der Mietwohnung - wie als Mieter beweisen?

Bevor Sie wegen Geräuschen der Heizung die Miete mindern, sollten Sie sich vergewissern, dass die Beeinträchtigungen auch bewiesen werden können. 

  • Bei Heizungsanlagen ist häufig ein "Selbständiges Beweisverfahren" zu empfehlen - die Begutachtung sollte immer in der Heizperiode stattfinden. 

Hierzu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, auch hinsichtlich entstehender Kosten: 
Wann ist ein selbständiges Beweisverfahren im Mietrecht sinnvoll? 


Redaktion


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