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Schimmel hinter Möbel, Schrankwand der Wohnung

Häufiger kommt es zu einer Schimmelbildung hinter Möbeln an einer Außenwand der Wohnung. Hat sich an solchen Stellen hinter einem Schrank, einer Schrankwand Schimmel gebildet, dann behaupten Vermieter oft, dass der Mieter schuld ist.

Schimmelbildung hinter Schrank der Mietwohnung - Abstand von der Wand als Ursache

Das Argument des Vermieters ist:

Mieter haben Möbel „zu nah an einer Wand gestellt, dadurch kann die Luft nicht richtig zirkulieren, deshalb hat sich Schimmel gebildet.“

Schimmel, Feuchtigkeit an der Wand hinter Möbel - Mieter soll verantwortlich, schuld sein

Der Vermieter kann in solchen Fällen nicht einfach behaupten, der Mieter sei schuld

Ursache für Schimmel in der Wohnung hinter einem Schrank

Schränke bilden immer eine Barriere für die Luftzirkulation. Dadurch kann warme Raumluft, besonders während der Heizperiode, nicht einfach zu der Wandfläche hinter einem Schrank oder andere Möbel vordringen. 

Hierdurch wird die Entstehung von Schimmel an diesen Stellen begünstigt - die Wandfläche hinter einem Schrank kann deutlich kühler sein als die Wandfläche in der Umgebung.

  • An solchen Stellen schlägt sich daher oft Kondensfeuchtigkeit nieder und es bildet sich Schimmel.
  • Dies ist aber kein Grund, dass Mieter an der Schimmelbildung Schuld haben.

Tipp: 

Möbel in der Wohnung stellen - Abstand von der Wand erforderlich? 

Aufstellen von Möbeln in der Mietwohnung - normale Nutzung einer Wohnung

Mieter dürfen die Möbel dort aufstellen, wo man das sich als Mieter wünscht, das gehört zu einer normalen Nutzung der Wohnung.

  • Sind Schränke so aufgestellt, dass einige Zentimeter Abstand von der Wand eingehalten sind, und wurde auch richtig gelüftet und geheizt, dann deutet dies eher auf einen baulichen Mangel hin, der für die Schimmelbildung verantwortlich sein kann. Für bauliche Mängel ist der Vermieter verantwortlich.
    ​​​​​​​Schimmel in der Mietwohnung - Ursachen, Gründe

Beseitigung des Schimmels an Wänden hinter Möbel - wer hat die Kosten zu tagen?

Ob der Mieter oder der Vermieter die Schimmelbildung zu verantworten hat, ist von der Aufklärung des konkreten Sachverhalts im Einzelfall und, ist keine Einigung zwischen Mieter und Vermieter möglich, im Streitfall von der Bewertung eines Gerichts abhängig. 
​​​​​​​Schimmel - hat der Mieter oder der Vermieter den Schaden zu zahlen? 

Schimmel hinter Schrank der Mietwohnung - Gutachter soll Ursache feststellen

Meist muss sich ein Gutachter mit der Ursachenforschung in solch einem Streitfall beschäftigen.

Wie dann ein solcher Streitfall bewertet wird, ob der Gutachter einen baulichen Mangel als Ursache feststellt, ob eine Mietminderung möglich ist, dies ist immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig. 

Eine Rolle spielte die Frage einer möglichen Mietminderung in einem Gerichtsstreit: 
​​​​​​​Mietminderung - auch wenn der Mieter den Mangel verursacht hat? 


Redaktion


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