Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Treppenhaus hat Mängel - Beseitigung - Mietminderung Mietwohnung
Wenn das Treppenhaus in schlechtem Zustand ist, dann kann das ein Mangel der Mietsache sein.
Der Zustand eines Treppenhauses muss so sein, dass es gefahrlos nutzbar ist- nicht nur durch Sie als Mieter, sondern auch durch Besucher, Lieferanten oder andere Personen, die es berechtigterweise durchqueren, nutzen.
Bodenbelag im Treppenhaus beschädigt - Unfallgefahr muss beseitigt werden
Das bedeutet, dass der Bodenbelag nicht brüchig oder rissig sein darf, so dass eine Stolpergefahr besteht.
- Liegt ein Teppich aus, muss er befestigt sein, so dass man nicht ausrutschen oder hängenbleiben kann.
Treppengeländer im Treppenhaus eines Mietshauses ist beschädigt
Das Treppengeländer muss stabil sein, so dass man sich festhalten kann. Ein beschädigtes oder nicht stabiles Treppengeländer kann eine erhebliche Unfallgefahr sein, die der Vermieter schnell beseitigen muss.
Treppenhaus eines Mietshauses muss auch sauber sein, sonst ist das ein Mangel
Außerdem muss ein Treppenhaus ein Mindestmaß an Sauberkeit aufweisen, so dass man nicht an Schmutz festklebt und mit sauberen Schuhen in die Wohnung kommen kann:
Mietminderung - Müll, Schmutz im Hausflur, Treppenhaus .
Auch Uringestank ist ein Mangel der Mietsache.
Häufiger Ausfall der Beleuchtung im Flur, Treppenhaus ist ein Mangel
Ein häufiger Ausfall der Beleuchtung ist ein Mangel, führt zu einer Unfallgefahr und ist vom Vermieter zu beseitigen - der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht.
Haustür zum Treppenhaus lässt sich nicht schließen, schließt schlecht
Lässt sich die Haustür nicht schließen, so ist dies ebenfalls ein zu beseitigender Mangel, da sonst unbefugte Personen das Haus betreten können - die Einbruchsgefahr steigt oder es kann auch zu Verschmutzungen kommen.
Schlechter Zustand, Mängel des Treppenhauses - Vermieter Mängel mitteilen
Wenn das Treppenhaus Mängel dieser Art hat, ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, Schäden fachgerecht zu beseitigen, für eine ordentliche Reinigung zu sorgen, dafür zu sorgen, dass die Ursache für einen auftretenden Mangel beseitigt wird.
Erforderlich ist, dass Sie den Mangel dem Vermieter mitteilen:
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen - wenn erforderlich, auch eine Frist für die Beseitigung setzen:
Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen
Das Treppenhaus darf auch nicht mit Regalen, Blumentöpfen, Schuhen, Abfalltüten oder sonstigem Dingen einzelner Mieter zugestellt sein - es muss im Fall einer Gefahr als Fluchtweg nutzbar sein:
Hausflur, Treppenhaus - Dinge abstellen als Mieter erlaubt?Mietminderung für Mietwohnung bei Mängeln im Treppenhaus
Ist dem Vermieter der Mangel bekannt, kommt eventuell eine Mietminderung in Betracht:
Mietminderung - Vermieter müssen Mängel mitgeteilt sein.
- Für die Höhe der Minderung kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, ob der Mangel erheblich ist, wie oft er eintritt oder wie lange er andauert.
- Da man im Treppenhaus nicht wohnt, akzeptieren die Gerichte - wenn überhaupt - meist nur eine geringe Mietminderung.
Bei geringen Mängeln muss überlegt werden, ob ein Streit mit dem Vermieter sich lohnt.
- Ob ein Treppenhaus auch optisch ansprechend sein muss, lässt sich nicht allgemein festlegen.
- Wenn Anstriche sich lösen und herunterfallen, der Putz bröselt, große Feuchtigkeitsschäden vorhanden sind, ist dann entspricht das in der Regel nicht mehr einem vertragsgemäßen Zustand, es liegt dann ein Mangel vor.
- Die Beurteilung, ob ein Mangel im Treppenhaus erheblich ist, und zur Mietminderung berechtigen kann, ist immer eine Frage des Einzelfalles.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: