Musterbriefe, Mustervorlagen
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
- Musterverträge
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Anwalt finden
Mieterhöhung ortsübliche Miete - Vergleichsmiete - Fristen, Regeln
Verlangt der Vermieter die Erhöhung der Miete zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, dann tritt die Mieterhöhung mindestens zwei Monate später ein.
Der Vermieter hat Regeln zu beachten.
Mieterhöhung auf ortsübliche Miete - Regeln für den Vermieter
- Die Mieterhöhung muss formell in Ordnung sein:
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen - und auch inhaltlich berechtigt sein:
Mieterhöhungsverlangen Vergleichsmiete - inhaltliche Anforderungen
also insgesamt rechtmäßig. Liegen diese Voraussetzungen vor, dann muss die Mieterhöhung gezahlt werden.
Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete - Zustimmungsfrist für Mieter
Die Zustimmungsfrist für Mieter beträgt 2 Monate. Entscheidend ist, wann das Schreiben zur Mieterhöhung zugeht, mit dem der Vermieter die Erhöhung verlangt.
Mieterhöhung zustimmen, Überlegungsfrist - wie viel Zeit für Mieter?
Es kommt nicht darauf an, wann Sie das Schreiben von der Post abholen, sondern wann das Schreiben oder eine entsprechende Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten ankommt.
Auch wenn Sie z.B. wegen eines Urlaubs verhindert oder aus anderen Gründen längere Zeit abwesend waren, so ist dies für den Zeitpunkt der Zustellung unerheblich.
Was gilt bei einer Mieterhöhung mit zu kurzer Überlegungsfrist:
Mieterhöhung mit zu kurzer Überlegungsfrist - Zustimmung?
Ortsübliche Vergleichsmiete, Mieterhöhung - Zahlung der Mieterhöhung ab wann?
Vom dritten Monat an, der auf den Erhalt des Schreibens zur Mieterhöhung folgt, muss bei Vorliegen der ordnungsgemäßen Voraussetzungen die Mieterhöhung gezahlt werden. Das ergibt sich aus § 558b Abs. 1 BGB.
Der Vermieter verlangt mit einem Schreiben, das Sie im August erhalten, die Zustimmung zur Mieterhöhung.
- Die Mieterhöhung kann, wenn sie formell und inhaltlich in Ordnung ist, ab November verlangt werden, nicht früher.
- Das gilt, wenn Sie innerhalb der Überlegungsfrist der verlangten Mieterhöhung zustimmen.
Gerichtsprozess über Mieterhöhung, Zustimmungsurteil - Erhöhung muss nachgezahlt werden
Der Erhöhungszeitpunkt gilt auch, wenn Sie der Mieterhöhung nicht zustimmen, der Vermieter Zustimmungsklage erhebt, und das Amtsgericht oder das Landgericht die Mieterhöhung für berechtigt erklärt:
Zustimmungsklage Mieterhöhung - Gericht verurteilt zur Zustimmung
- Hält das Gericht die Mieterhöhung ganz oder teilweise für berechtigt, dann sind Mieter auch zu entsprechenden Nachzahlungen (ab dem ursprünglichen Erhöhungszeitpunkt) für die Nachzahlung der Mieterhöhung verpflichtet.
- In solchen Fällen haben Mieter dafür etwas Zeit, das Gesetz gewährt eine Nachzahlungsfrist:
Zustimmung Mieterhöhung durch Urteil - Frist Nachzahlung für Miete
Bestehen Gründe dafür, dass die Mieterhöhung nicht in der Höhe berechtigt ist, die der Vermieter verlangt, dann kann es zur Vermeidung eines Gerichtsstreits sinnvoll sein, eine Teilzustimmung zur Mieterhöhung zu machen. Dies ist aber keine Garantie, dass der Vermieter nicht trotzdem eine Zustimmungsklage einreicht:
Teilzustimmung zur Mieterhöhung - Vergleichsmietenerhöhung
Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete - weitere einzuhaltende Fristen
Stimmen Mieter der Mieterhöhung nicht zu, dann beträgt die Frist für die Erhebung einer Zustimmungsklage des Vermieters 3 Monate (nach Ablauf der zweimonatigen Zustimmungsfrist).
- Eine künftige weitere Mieterhöhung in Richtung der ortsüblichen Miete unterliegt einer Sperrfrist oder Wartefrist.
Diese beträgt 12 Monate (§ 558 Abs. 1 BGB). Ist die künftige Mieterhöhung berechtigt, entspricht den bestehenden Anforderungen, dann wäre die nächste Mieterhöhung nach 15 Monaten zu zahlen.
Dies ergibt sich aus der Sperrfrist von 12 Monaten und der für Mieter bestehenden Zustimmungsfrist von 3 Monaten.
Mieterhöhung war am 1.2.2019.
Der Vermieter kann die nächste Mieterhöhung frühestens zum 1.2.2020 ankündigen und frühestens zum 1.5.2020 erhöhen.
- Sonderkündigungsrecht für Mieter wegen Mieterhöhung:
Die Frist für die Sonderkündigung des Mieters wegen der Mieterhöhung beträgt 3 Monate.
Mietvertrag wegen Mieterhöhung kündigen
Die Mieterhöhung darf innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein.
In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt kann eine sogenannte Kappungsgrenze gelten. Dann darf die Miete innerhalb von 3 Jahren um höchstens um 15 Prozent erhöht werden.
Lesetipps zum Thema
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: