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Einbruchschutz als Modernisierung - Mieterhöhung

Maßnahmen für den Einbruchschutz sind Modernisierungsmaßnahmen. Wird der Einbruchschutz als Modernisierung vom Vermieter angekündigt, dann handelt es sich in der Regel um eine Wohnwertverbesserung für die eine Modernisierungsmieterhöhung möglich ist.

Die Kosten für eine einbruchshemmende Tür, Sicherheitstür sind Modernisierungskosten

Ersetzt der Vermieter die Wohnungseingangstür durch eine einbruchhemmende Tür, war dies als Modernisierungsmaßnahme angekündigt, so können die Kosten (nach Abzug ersparter Instandhaltungsaufwendungen des Vermieters, z.B. ein fälliger Anstrich der Außenseite der Tür) mit dem geltenden Prozentatz für die Modernisierungsumlage auf die Miete umgelegt werden.
Mieterhöhung nach Modernisierung - Berechnung ab 1.1.2019 

Einbau einer Gegensprechanlage mit Kamera als Modernisierung

Eine Türsprechanlage mit Kamera gilt als Wohnwertverbesserung. Die Anlage hilft zu vermeiden, dass unberechtigte Personen das Haus betreten, dient somit zur Erhöhung der Sicherheit und ist in der Regel eine zu duldende Modernisierung. 
Duldung der Videokamera für Sprechanlage der Haustür 

Einbruchschutz - als Mieter Maßnahmen zur Einbruchsicherung in der Wohnung durchführen

Mieter können selbst solche Maßnahmen ausführen. Handelt es sich nicht um bauliche Veränderungen, dann muss der Vermieter nicht zustimmen. 

Handelt es sich um bauliche Veränderungen, dann kommt eine Mietermodernisierung deswegen in Frage, wenn der Vermieter einverstanden ist: 

Dies bedeutet, dass der Vermieter den geplanten Maßnahmen zum Einbau von Einbruchsicherungen zustimmt, Mieter Auftraggeber der Arbeiten sind, die Kosten für einen fachgerechten Einbau  übernehmen. 

Mieter hat Genehmigung für bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch 

Ist der Vermieter bereit solche Maßnahmen zu genehmigen, so sollte eine Modernisierungsvereinbarung geschlossen werden.

  • Diese kann z.B. regeln, ob der Vermieter Mietern für alles oder für einen Teil der ausgeführten Sicherungsmaßnahmen bei Auszug einen Zeitwertersatz zahlt, oder auch, ob dann ggf. Rückbaumaßnahmen entfallen.

Mieter wünscht vom Vermieter Maßnahmen für den Einbruchschutz, Sicherungsmaßnahmen

Mieter können diesen Wunsch dem Vermieter mitteilen. Es ist möglich, dass der Vermieter dann die Maßnahmen übernimmt, die Einbruchsicherungsmaßnahmen als Modernisierung ankündigt und in Auftrag gibt. 

  • Für Mieter besteht kein Anspruch auf die Umsetzung einbruchsichernder Maßnahmen durch den Vermieter.

Einbruchschutz als Modernisierung - Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter

Vom Vermieter darf für solche Maßnahmen die gesetzlich festgelegte Modernisierungsumlage als Mieterhöhung verlangt werden.

Nach Möglichkeit kann eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen werden:

In einer Modernisierungsvereinbarung kann der Umfang der Maßnahmen, die entstehenden Kosten und die künftige Mieterhöhung geregelt sein - manchmal übernehmen Vermieter wenigstens teilweise Kosten bzw. verlangen nicht für alle Maßnahmen eine Modernisierungsmieterhöhung.  

  • In einer Modernisierungsvereinbarung kann sogar zu Gunsten von Mietern ein niedrigerer Prozentsatz für die Modernisierungsmieterhöhung vereinbart werden. 

Redaktion


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