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Eigenbedarfskündigung kurz nach Abschluss des Mietvertrags

Vor kurzem wurde der Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben und kurze Zeit nach Abschluss des Mietvertrags erfolgt vom Vermieter die Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs. Eine solche Eigenbedarfskündigung kann unberechtigt sein.

Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf - Mietvertrag wurde vor kurzem geschlossen

Für Vermieter besteht eine Aufklärungspflicht. Verletzt der Vermieter diese Aufklärungspflicht und schließt ohne den Hinweis, dass ein Eigenbedarf möglich ist mit dem Mieter einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, dann kann die Eigenbedarfskündigung schon aus diesem Grund als unberechtigt angesehen werden.

Mietvertrag für eine Wohnung besteht seit kurzer Zeit - Eigenbedarfskündigung

Es gibt aber Situationen, in denen ein entstehender Eigenbedarf nicht unbedingt vorhersehbar war. In solchen Fällen wird ein bald nach Vertragsschluss entstehender, begründeter Eigenbedarf des Vermieters von den Gerichten anerkannt.

Insbesondere dann, wenn sich eine Lebenssituation plötzlich ändert, nicht vorhersehbar war.

Kurz nach Abschluss des Mietvertrags - Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf

In einem vom Bundesgerichtshof geprüften Fall hatte der Vermieter knapp drei Monate nach Abschluss des Mietvertrages den Vertrag wegen Eigenbedarfs - Bedarf an einer Familienwohnung für sich und die Lebensgefährtin - gekündigt. 

Eigenbedarfskündigung - Mietvertrag kurz zuvor geschlossen, Vermieter hat Informationspflicht

Der BGH bestätigte: Wenn der Vermieter entschlossen ist oder erwägt, die Wohnung demnächst selbst in Gebrauch zu nehmen, muss er von sich aus den Mieter ausdrücklich und klar vor Vertragsabschluss darauf hinweisen.

Hinweis


  • Gibt es für Mieter vor Vertragsschluss Anhaltspunkte, dass demnächst Eigenbedarf entstehen könnte, so sollte beim Vermieter nachgefragt werden.
  • Es ist durchaus sinnvoll, sich die Antwort möglichst in Gegenwart eines Zeugen oder schriftlich geben zu lassen.



Redaktion


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