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Zu späte Mietzahlung des JobCenters - Kündigung der Wohnung

Wird die Miete vom JobCenter zu spät bezahlt, so kann das den Vermieter zu einer Kündigung des Mietvertrags der Wohnung berechtigen.

Zu späte Mietzahlungen des JobCenters an den Vermieter führen zur Kündigung der Wohnung

In vielen Fällen wird die monatliche Miete für JobCenter-Kunden direkt an den Vermieter überwiesen. Der Mieter kann selbst nicht sehen, ob die Zahlung rechtzeitig erfolgt ist.

Dennoch können mehrfach verspätete Teilzahlungen des JobCenter dazu führen, dass der Vermieter den Mietvertrag kündigen kann, meint der Bundesgerichtshof (BGH).

Bundesgerichtshof: Mieter muss sich um Zahlung des JobCenters kümmern

Der BGH vertritt die Ansicht, es sei Sache des Mieters, dass der Vermieter pünktlich die Miete erhält, und wenn dies nicht geschehe, sei zunächst einmal ein Verschulden des Mieters zu vermuten. Man könne nicht grundsätzlich eine Kündigung ausschließen, wenn die Zahlung durch eine Behörde geleistet werden muss, und deren Zahlung verspätet beim Vermieter ankommt.

Das überzeugt zwar nicht alle Gerichte - das Landgericht Hamburg  entschied 2015 zugunsten der Mieter: Sie hätten die Nichtzahlung nicht verschuldet, eine Kündigung sei daher nicht gerechtfertigt.

Das reichte dem Bundesgerichtshof aber nicht aus. In einem Urteil vom 29. Juni 2016 hob der BGH das Urteil des Landgerichts Hamburg auf und verwies den Streit zur weiteren Prüfung an das Landgericht zurück. 

Die Meinung des BGH ist, dass auch ohne ein Verschulden die mehrfache verspätete oder unvollständige Zahlung durchaus eine fristlose oder fristgemäße Kündigung rechtfertigen kann.

Hinweis

Es bleibt also unübersichtlich, ob im Falle verspäteter Mietzahlung des JobCenter oder des Sozialamts eine Kündigung gerechtfertigt ist. 

Sorgen Sie für Nachweise, dass Sie alles getan haben, die Behörde zu einer rechtzeitigen Zahlung zu bewegen. Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch.

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Redaktion


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