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Verwahrlosung der Mietwohnung als Kündigungsgrund

Hat ein Mieter seine Wohnung stark vernachlässigt, dann kann das für den Vermieter ein Kündigungsgrund sein.

Verwahrlosung der Wohnung als Kündigungsgrund

Damit der Vermieter aus solchen Gründen kündigen kann, muss sich aus dem Verhalten des Mieters eine Schädigung der Bausubstanz oder eine nachhaltige Belästigung von Mitmietern oder Dritten ergeben.

Beispiele für Vernachlässigung oder Verwahrlosung der Mietwohnung durch Mieter

- Es wird nicht ausreichend geheizt, Leitungen frieren ein.

- Ungenügende Lüftung der Wohnung, so dass sich Zigarettenqualm oder ekelhafte Gerüche
im Treppenhaus ausbreiten

- In der Wohnung wird so viel Müll / Abfall angesammelt, dass die Wohnung kaum noch begehbar ist

- Die Einrichtung der Wohnung führt zu extremer Deckenbelastung oder zu Brandgefahr

- Die Wohnung wird so genutzt, dass sich Ungeziefer bildet, z.B. Mäuse einnisten

- Ständige Feuchtigkeit in der Wohnung führt zu Schimmelbefall

- Der Mieter lässt nicht zu, dass der Vermieter Mängel in der Wohnung beseitigt, so dass weitere Schäden eintreten.

Vermieter schickt Kündigung wegen Verwahrlosung der Mietwohnung

  • Der Vermieter muss, wenn es sich nicht um einen Extremfall handelt, das Verhalten des Mieters vor einer Kündigung abmahnen.
  • Wenn der Mieter dennoch sein Verhalten fortsetzt und es zu einer Kündigung und einer Räumungsklage kommt, muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter die Wohnung pflichtwidrig nutzt.

Redaktion


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