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Angefragter Suchbegriff: möbliert
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Wird eine Wohnung möbliert vermietet, oder werden einzelne Räume einer Wohnung möbliert vermietet, dann ändert die Möblierung häufig nichts an der Anwendung der Schutzvorschriften des Mietrechts für Mieter. Kündigungsschutz für vermieteten
Wird eine Wohnung möbliert oder teilmöbliert vermietet, so kann der Vermieter im Mietvertrag einen sogenannten Möblierungszuschlag festlegen, der dann zusätzlich zur Miete gezahlt werden muss - eine solche Vereinbarung ist zulässig. Die
 Werden Zimmer möbliert vermietet, aber wohnt der Vermieter / Hauptmieter nicht in derselben Wohnung, dann schauen Sie bitte für die weiteren Einzelheiten dieses Falls unter möblierter Wohnraum nach. Vermieter wohnt in Wohnung



