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Angefragter Suchbegriff: ausgleichszahlung

Es wurden 4 Suchergebnisse gefunden:

Die Kappungsgrenze findet keine Anwendung, wenn der Mieter bisher eine Ausgleichszahlung gezahlt hat, die den Betrag der Kappung überschreitet. Wenn Ihnen eine bisher öffentlich geförderte Wohnung vermietet war, Sie aber nicht mehr zu dem dafür


Die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses für Forderungen aus Renovierungen, Schönheitsreparaturen gilt ebenfalls für Mieter. Von Bedeutung ist dies, wenn vom Mieter Schönheitsreparaturen

Kurze Verjährung - Ansprüche des Mieters können schnell verjähren Einige Ansprüche, die man als Mieter hat, verjähren schon nach sechs (6) Monaten. Wenn sich der Vermieter auf Verjährung berufen kann, können Sie als Mieterin oder Mieter die entsprechenden Ansprüche meist überhaupt nicht mehr