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Nachzahlung für Betriebskosten gezahlt - Abrechnung hat Fehler

Hat man nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung die vom Vermieter in Rechnung gestellte Nachzahlung geleistet, dann kommt es auch immer wieder vor, dass erst später auffällt, dass die übersandte Betriebskostenabrechnung Fehler hat, mit der Nachzahlung zu viel Betriebskosten gezahlt wurden.

Nachzahlung Betriebskosten für Mietwohnung - Vermieter hat Zahlung zu unrecht erhalten

Die Geltendmachung der Rückzahlung zu viel gezahlter Betriebskosten ist auch dann möglich, wenn bereits die vom Vermieter geforderte Nachzahlung geleistet wurde.

Durch die Zahlung ist dann ein Guthaben bzw. eine Forderung gegenüber dem Vermieter, wegen zu viel gezahlter Betriebskosten entstanden.

Für die Rückforderung zu viel gezahlter Betriebskosten müssen Mieter die Einwendungen gegen die Abrechnung rechtzeitig, innerhalb von 12 Monaten ab Zugang, dem Vermieter mitteilen:
Musterbrief - Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung 

Fehler in der Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung - geleistete Zahlung zurückfordern

Ergibt die Ãœberprüfung der Abrechnung, dass zu viel bezahlt wurde, so kann anschließend vom Vermieter die Rückzahlung der zu viel geleisteten Zahlung verlangt werden: 
Betriebskosten zurückfordern - zu viel bezahlte Kosten bekommen 

Vermieter hat Betriebskosten für die Wohnung berechnet, die nicht berechnet werden durften

Zu prüfen ist, ob der Vermieter Kosten in die Abrechnung aufgenommen hat, die dort nicht hineingehören (z.B. Verwaltungskosten, Reparaturen), oder andere Kosten als Betriebskosten abgerechnet, die nicht berechnet werden dürfen: 
Welche Betriebskosten muss der Mieter tragen? 

Hinweis


Bei Zweifeln an einer vom Vermieter oder dessen Hausverwaltung errechneten Nachzahlung für Betriebskosten, sollte eine errechnete Nachzahlung trotzdem bezahlt werden, vorsichtshalber unter Rückforderungsvorbehalt: 
Miete unter Vorbehalt zahlen ist dem Vermieter mitzuteilen 


Redaktion


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