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Fogging - schwarze Stellen an Wänden, Decken der Mietwohnung
Unter Fogging versteht man schwarze Ablagerungen (Schwarzstaubablagerung) auf den Wänden, an Decken, auch auf lackierten Türrahmen kann sich Schwarzstaub ablagern.
Fast immer bildet sich der Schwarzstaub in der Heizperiode, oft ist zuvor eine Renovierung der Wohnung vorausgegangen oder es wurden neue Einrichtungsgegenstände oder ein neuer Bodenbelag angeschafft.
- Häufiges Lüften soll die Bildung von schwarzen Staubablagerungen reduzieren.
Auch wenn das Fogging öfter nach Renovierungsarbeiten auftritt, so ist der Mieter dafür nicht verantwortlich. Renovieren, das Verwenden handelsüblicher Stoffe, Tapeten und Farben, die Ausstattung der Wohnung mit üblicher Einrichtung, gehört zur normalen Nutzung der Wohnung.
Auftretendes Fogging ist ein Mangel der Mietwohnung, den meist der Vermieter beseitigen muss.
Fogging - chemische Reaktion von Weichmachern mit anderen Substanzen
Anders als bei Schimmelbefall mit denen Fogging manchmal verwechselt wird, ist die Ursache eine chemische Reaktion von Weichmachern mit anderen chemischen Substanzen aus der Raumluft.
Solche "Weichmacher" können in Teppichböden, Möbel, auch in Farben (Lack) enthalten sein.
Ursache von Fogging, Ablagerungen von schwarzem Staub an Wänden der Mietwohnung
Ob die Ablagerungen auf vom Mieter angeschaffte Einrichtungsgegenstände zurückgehen, auf das Raumklima oder auf die Bausubstanz, lässt sich meist nicht feststellen.
Fogging - Ablagerung von Schwarzstaub in der Mietwohnung - Beseitigung durch Vermieter
Die Pflicht des Vermieters zur Mängelbeseitigung entfällt nur, wenn er nachweisen könnte, dass die Foggingerscheinungen auf ein vertragswidriges Verhalten des Mieters zurückzuführen sind. Dies dürfte in der Regel kaum gelingen:
Mängel in der Mietwohnung muss der Vermieter beseitigen.
Fogging - schwarze Ablagerungen auf Wänden, Decken, muss der Vermieter beseitigen
Wie immer bei einem Mangel ist es wichtig, dass Sie den Mangel dem Vermieter anzeigen:
Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern
und ihm eine Frist setzen, den Mangel zu beseitigen:
Frist setzen für Mängel zu beseitigen - Wann ist Vermieter in Verzug?
Fogging - Durchsetzung der Mängelbeseitigung gegenüber dem Vermieter
Der Bundesgerichtshof hat 2008 (Az. VIII ZR 271/07) entschieden, dass es sich um einen Mangel handelt für dessen Beseitigung der Vermieter zuständig ist. Anders könnte es nur sein, wenn der Mieter den Mangel schuldhaft verursacht hätte.
Mietminderung wegen Fogging, Schwarzstaub in der Mietwohnung
Solange der Vermieter die Ablagerungen nicht entfernt, kann ein Anspruch auf Mietminderung bestehen - der Anspruch ist sehr vom Einzelfall aus zu beurteilen. Es ist der Nachweis erforderlich, dass von vorhandenen Ablagerungen die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist.
Es ist nicht geklärt, ob von den schwarzen Belägen - oder den Weichmachern, die Ursache der schwarzen Ablagerungen sein sollen - Gesundheitsgefährdungen ausgehen.
Das Umweltbundesamt schließt eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schwarzstaub aus.
Redaktion
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