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Risse in Wänden, Decken der Mietwohnung - Beseitigung durch Vermieter
Bestehen in einer Wohnung kräftige Risse in Wänden oder Decken, dann ist die Beseitigung die Aufgabe des Vermieters.
Zwischen feinen Rissen, Haarrissen und größeren Rissen in der Wohnung ist zu unterscheiden
Bei ganz feinen Rissen, sogenannten Haarrissen, kann etwas anderes gelten, wenn solche durch eine normale Renovierung beseitigt werden können:
Putzrisse, feine Risse in Decke, Wand Mietwohnung - Renovierung
Größere Putzrisse in einer Wand oder Decke muss in der Regel der Vermieter beseitigen
Sind stärkere Risse vorhanden, dann sind diese vor einer ordnungsgemäßen Renovierung durch den Vermieter, bzw. auf dessen Kosten, zu beseitigen
In diesem Zusammenhang sollten Sie beachten:
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass Sie als Mieterin oder Mieter die Schönheitsreparaturen tragen müssen, sollten Sie prüfen, ob diese Vereinbarung überhaupt wirksam ist:
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Vereinbarung im Mietvertrag.
Hinweis
Vom Mieter sind auch im Rahmen wirksam übertragener Schönheitsreparaturen nur solche Renovierungsarbeiten auszuführen, die infolge seiner Nutzung entstehen.
Bei kräftigen Rissen ist das praktisch ausgeschlossen.
Die Beseitigung kräftiger Risse durch den Vermieter ist meist sogar Voraussetzung dafür, dass überhaupt Schönheitsreparaturen ausgeführt werden können.
- Stärkere Risse können oft nur durch Fachhandwerker und Anwendung besonderer Methoden fachgerecht verschlossen werden.
Risse in Decken, Wänden können ein erheblicher Mangel der Mietwohnung sein
Ob der Mangel als erheblich anzusehen ist, hängt von der Größe der Risse ab, und auch wo diese sich befinden.
Liegt eine Beeinträchtigung durch vorhandene Risse für die Nutzung der Wohnung vor?
Kräftige Risse können den Gebrauch der Wohnung beeinträchtigen:
Es können - insbesondere bei Rissen in den Decken - Putzteilchen herausfallen, auch Ungeziefer kann sich in Rissen ansiedeln.
Es liegt also grundsätzlich ein Mangel vor:
Vermieter muss Mietwohnung instandhalten und instandsetzen
Risse in der Zimmerdecke - von Mieter oder Vermieter zu beseitigen?
- Wenn die Beeinträchtigung erheblich ist, können Sie den Vermieter auffordern, die Risse zu beseitigen:
Mängel in der Mietwohnung muss der Vermieter beseitigen.
Zur Mängelbeseitigung sollten Sie immer eine angemessene Frist setzen:
Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen
- Sind die Mängel erheblich, dann kann vielleicht eine Mietminderung geltend gemacht werden: Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Risse in der Küchendecke, aus denen Putzteilchen beim Kochen ins Essen fallen, sind deutlich störender als im Flur oder einer Kammer.
- Insbesondere wenn sich die Risse vergrößern, sollten Sie das unbedingt dem Vermieter mitteilen, denn es könnte ein Bauschaden vorliegen, der zu weiteren Schäden führen kann.
Setzrisse in der Mietwohnung muss der Vermieter reparieren, beseitigen
Aber unabhängig davon gilt:
- Bauartbedingte Risse in Decken und Wänden - oft sogenannte Setzungsrisse - sind nicht vom Mieter zu beseitigen, denn diese Rissbildungen entstehen gerade nicht durch die Nutzung des Mieters.
Redaktion
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