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Ungezieferbeseitigung - Regelung im Mietvertrag - Kosten des Mieters

Steht im Mietvertrag die Klausel, dass die Kosten für das Bekämpfen von Ungeziefer Mieter übernehmen müssen, dann müssen sich Mieter nicht daran halten, denn solche Klauseln sind unwirksam!

Mietvertrag für Wohnung - Regelung zu Kosten für Schädlingsbeseitigung - Kosten des Mieters

Klauseln im Mietvertrag, die pauschal die Kostenübernahme von Schädlingsbekämpfungen auf den Mieter abwälzen, lauten zum Beispiel:

Die Räume sind auf Kosten des Mieters von Ungeziefer frei zu halten

oder:

Die Kosten einer Ungezieferbeseitigung in der Wohnung sind vom Mieter zu tragen.

  • Diese Klauseln führen nicht zu einer Pflicht der Kostentragung für Mieter von Mietwohnungen.
  • Unwirksam sind solche Regelungen deshalb, weil Mieter dadurch unangemessen benachteiligt werden.

Kosten der Ungezieferbeseitigung hat in der Regel der Vermieter zu zahlen

Den Auftrag für eine Ungezieferbekämpfung hat in der Regel der Vermieter zu erteilen. Der Vermieter hat für eine uneingeschränkte Benutzung der Wohnung zu sorgen.   
Beseitigung von Ungeziefer - Kosten beim Mieter oder Vermieter? 

Kosten für die Beseitigung von Ungeziefer in der Mietwohnung - Mieter ist schuld am Befall

Der Vermieter kann vom Mieter die Übernahme solcher Kosten nur verlangen, wenn die Schuld für einen Ungezieferbefall der Wohnung eindeutig beim Mieter liegt. Dies hat der Vermieter zu beweisen.

Hinweis


Sind Mieter von einem stärkeren Ungezieferbefall in ihrer Wohnung betroffen, dann ist der Vermieter möglichst schnell zu informieren:
Ungeziefer in Mietwohnung - Beseitigung - Mitteilung an Vermieter
 

- Immer eine angemessene Frist für die Beseitigung setzen.


Redaktion


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