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Sperrung der Wasserversorgung für Wohnung durch Vermieter

Wurde die Wasserversorgung für die Mietwohnung ohne wichtigen Grund gesperrt, dann kann dies illegal, unrechtmäßig sein. Es ist schon häufiger vorgekommen, dass Vermieter durch das Abstellen des Wassers Mieter unter Druck gesetzt haben, damit diese endlich die Wohnung kündigen.

Vermieter muss die Wasserversorgung der Mietwohnung sicherstellen, gewährleisten

Bei einem Wohnungsmietvertrag gehört die Versorgung mit Frischwasser zur normalen Leistung des Vermieters.

  • Der Vermieter muss daher dafür sorgen, dass Frischwasser geliefert wird.
  • Der Vermieter muss die Leistungen des Wasserbetriebs bezahlen und kann diese Kosten dann als Betriebskosten für Frischwasser und Abwasser auf die Mieter umlegen: 
    Betriebskosten - Frischwasser, Abwasser und Entwässerung 

Ausnahmsweise kann dies anders sein, wenn Sie ein Einfamilienhaus gemietet haben. Dann wird häufiger vereinbart, dass Mieter sich um die Wasserlieferung selbst kümmern, direkt einen Vertrag mit dem örtlichen Wasserbetrieb schließen muss.

Hinweis


Bei nicht nur kurzfristiger Unterbrechung der Wasserversorgung sollten Sie umgehend fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.

Wasserleitung, Wasserversorgung abgestellt - Mietminderung 

Sperrung Wasserversorgung eines Mietshauses durch Wasserbetrieb - Vermieter hat Schulden

Es kommt vor, dass der Vermieter die Rechnung des Wasserbetriebs nicht bezahlt, und dann der Wasserbetrieb die Versorgung des Hauses sperrt.

  • In solch einem Fall sollten Sie Kontakt mit dem Wasserbetrieb aufnehmen. Möglicherweise kann geregelt werden, dass die Mieter selbst erst einmal die Wasserrechnung bezahlen.
  • Parallel kommt ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Vermieter in Betracht.

Wasser abgestellt - Sperung der Wasserversorgung der Mietwohnung durch den Vermieter 

Wenn der Vermieter einfach selbst die Wasserversorgung unterbricht, ohne dass dafür ein tatsächlicher Grund gegeben ist, so handelt er eindeutig vertragswidrig.

Liegt ein Grund vor, dann wird die Wasserversorgung in der Regel nur kurzzeitig unterbrochen und Mieter werden davon auch unterrichtet.

  • Unterbrechnung der Wasserversorgung ohne Grund: Es sollte dann umgehend eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
  • Die Sperrung der Wasserversorgung kann auch eine strafbedrohte Nötigung darstellen.
Hinweis


Schwierig ist es, wenn ein gültiger Mietvertrag nicht (mehr) besteht oder nicht nachgewiesen werden kann. Manche Gerichte gewähren dann keinen Schutz gegen eine Wassersperrung seitens des Vermieters.



Redaktion


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