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Mietendeckel Berlin - Miethöhe, Miete für neuen Mietvertrag
Im sogenannten Mietendeckel gelten Mietobergrenzen bei Wiedervermietung.
Landesgesetz bestimmt Mietobergrenzen für die Wiedervermietung von Wohnraum
Wird ein neuer Mietvertrag geschlossen, dann darf keine höhere als die durch das Landesgesetz zugelassene Miete verlangt werden.
Das Gesetz ist vom BVerfG durch Beschluss vom 25.3.2021
für nichtig erklärt worden, daher unwirksam.
Das Landesgesetz zur Mietbegrenzung - der sogenannte Mietendeckel - begrenzt auch die Mieten für neue Mietverträge über Wohnraum in Berlin.
Mietendeckel - Mietbegrenzung in Berlin
Mietendeckel Berlin, neuer Mietvertrag - Neuvermietung einer Wohnung nach dem 23.2.2020
Wenn nach dem 23.2.2020 (Inkrafttreten des Mietendeckels) Wohnraum in Berlin neu vermietet wird, und keine der im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen vorliegt, dann ist die Miete durch zwei Regeln begrenzt: - Achtung: Es gilt immer der niedrigere der beiden Mietwerte (Stichtagsmiete oder Tabllenmiete):
Mietbegrenzung im Mietendeckel bei Wiedervermietung - Stichtagsmiete vom 18.6.2019 gilt
- Die Miete darf nicht höher sein als diejenige, die für den Wohnraum am 18.6.2019 galt, die sogenannte Stichtagsmiete.
- Eine Ausnahme gilt, wenn die Miete am 18.6.2019 unter 5,02 €/qm lag, obwohl eine einigermaßen moderne Ausstattung vorhanden war und ist: Bei Wiedervermietung kann dann auf die bisherige Miete maximal ein Euro pro qm aufgeschlagen werden, und es kann maximal eine Miete von 5,02 Euro pro qm verlangt werden.
Ausnahme: Wiedervermietung bei bisher niedriger Miete - Der Vermieter muss Sie vor Mietvertragsabschluss darüber informieren, wie hoch die Miete am 18.6.2019 war, und - im Falle der Ausnahme - auch, auf welche moderne Ausstattung er sich berufen will.
Mietendeckel und Wiedervermietung - nicht höher als die Tabellenmiete, ggf. mit Zuschlägen
Die Miete darf außerdem grundsätzlich nicht höher sein als die im Gesetz festgelegte Tabelle mit etwaigen Zuschläge:
- Die Tabellenmiete darf grundsätzlich nicht überschritten werden;
- bei Lage des Wohnraums in einem Gebäude mit maximal 2 Wohnungen
gilt ein um 10 % höherer Tabellenwert - vorhandene moderne Ausstattung kann zur Anhebung des Tabellenwerts um 1 Euro/qm führen;
- Bei Modernisierung nach Inkrafttreten des Gesetzes kann maximal
ein weiterer Zuschlag von 1 €/qm dazu kommen. - Der Vermieter muss Sie vor Mietvertragsabschluss über alle Umstände informieren, die für die Einordnung in die Tabelle und etwaige Zuschläge maßgeblich sind:
​​​​​​​Mietendeckel Berlin - zulässige Miete - Auskunft vom Vermieter
Das Landesgesetz wird scharf angegriffen. Sie sollten daher jedenfalls umgehend fachkundig prüfen lassen, ob die vereinbarte Miethöhe nicht schon gegen die sogenannte Mietpreisbremse verstößt. Es sollte dann unbedingt eine entsprechende Rüge rasch an den Vermieter geschickt werden.
Rüge wegen Verstoß gegen die Mietpreisbremse
Mietendeckel Berlin - Mietvertrag zwischen dem 18.6.2019 und 23.2.2020 geschlossen
Ist der Mietvertrag zwischen dem 18.6.2019 und dem 23.2.2020 geschlossen worden, dann bleibt es zunächst einmal bei der Miete, die in dem Vertrag vereinbart worden ist.
- Der Vermieter ist aber verpflichtet, Ihnen die zuletzt vor dem 18.6.2019 vereinbarte Miete mitzuteilen, und auf Aufforderung auch entsprechende Belege vorzulegen.
Auskunftspflichten
Auch hier gilt: Lassen Sie den neu abgeschlossenen Mietvertrag umgehend fachkundig prüfen, ob die Miethöhe nicht schon gegen die Regelungen der Mietpreisbremse verstößt, und rügen Sie in diesem Falle umgehend.
Rüge wegen Verstoß gegen die Mietpreisbremse
- Eine Änderung der vereinbarten Miete könnte nur durch eine Mietsenkung erreicht werden.
Diese Regelung des Berliner Landesgesetzes tritt aber erst am 23.11.2020 in Kraft.
Erstvermietung
Die oben dargestellten Regelungen gelten in gleicher Weise, wenn der Wohnraum überhaupt erstmals vermietet worden ist. Da Neubau ab 1.1.2014 und zuvor für unbewohnbar erklärter Wohnraum sowieso vom Gesetz ausgenommen sind, wird das nur ganz selten vorkommen.
Mietendeckel - Vermieter bei Wiedervermietung zur Auskunft über Miete verpflichtet
Der Vermieter muss Ihnen vor Mietvertragsabschluss alle Informationen geben, mit denen Sie prüfen können, ob die verlangte Miete gerechtfertigt ist. Achtung: Diese Informationen können auch in dem Mietvertrag enthalten sein, der Ihnen zur Unterschrift vorgelegt wird.
- Hat Ihnen der Vermieter die erforderlichen Auskünfte nicht erteilt, dann sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es kann auch sinnvoll sein, das Bezirksamt darüber zu informieren.
Mietendeckel Berlin - zulässige Miete - Auskunft vom Vermieter
Redaktion
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