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Ratgeber Untervermietung
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Verstoß gegen Mietpreisbremse - Rüge des Vermieters per Mail?
Ist für ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt, dass in diesem Gebiet die Mietpreisbremse gilt, dann müssen Mieter im Falle einer Überschreitung der Mietpreisbremse eine Rüge gegenüber dem Vermieter erheben. Eine Rüge mit Mail ist möglich, aber es können Schwierigkeiten entstehen.
Rüge des Mieters wegen Verstoß gegen die Mietpreisbremse
Das Gesetz verlangt für die Rüge wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse die Textform. Es würde also ausreichen, die Rüge per mail an den Vermieter zu senden.
Von der Übersendung der Rüge wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse per e-Mail an den Vermieter ist abzuraten.
Mietpreisbremse, Rüge per Mail - Zustellung ist nicht nachweisbar
Aber es ist oft so, dass Mieter nicht nachweisen können, dass der Vermieter die Mail erhalten hat. Besser als eine Versendung der Rüge per Mail ist daher, diese per Brief abzusenden und dabei immer für den Nachweis der Zustellung zu sorgen.
Rüge wegen Verstoß gegen Mietpreisbremse - mehrere Mieter
Manche Gerichte meinen, die Rüge müsse von allen Mietern erhoben werden.
Sind mehrere Personen Mieter, dann sollten entweder alle Mieter die Rüge unterschreiben, oder es sollte wenigstens angegeben werden , dass der / die Unterzeichnende die Rüge für alle Mieter erhebt.
Mietpreisbremse - Rüge für mehrere Mieter erheben
Redaktion
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