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Zu hohe Miete bezahlt - vom Vermieter zurückfordern, zurückbekommen
Sie wollen Mietzahlungen zurückfordern, weil Ihre Miete zu hoch ist, Sie diese für überhöht halten?
Hier ist dringend davon abzuraten, dass Sie etwas auf eigene Faust unternehmen, z.B. einfach Abzüge von Ihren laufenden Mietzahlungen machen.
Mietüberhöhung, Mietpreisüberhöhung - Vermieter verlangt eine zu hohe Miete
Es gibt derzeit zwei - eher theoretische - Fälle, in denen Mieten überhöht sein könnten:
Wenn die Miete 20 % oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, die sogenannte Mietpreisüberhöhung:
Mietüberhöhung, Bedeutung - Vermieter verlangt zu hohe Miete
Oder wenn sie sogar 50 % über der Vergleichsmiete liegt, es sich um Mietwucher handelt:
Mietwucher im Mietrecht
Urteil zu Mietwucher - Miete 50 Prozent über ortsüblicher Miete
Diese Fälle kommen zwar durchaus vor und sind auch gesetzlich geregelt, aber die Rechtsprechung hat es dem Mieter im Einzelfall extrem schwer gemacht, eine Mietpreisüberhöhung oder einen Mietwucher wirklich darzulegen, zu beweisen und durchzusetzen.
Überhöhte Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt
Ein Anspruch auf Mietrückforderung kann (frühestens ab 1.6.2015) auch dann bestehen, wenn bei Neuvermietung eine Miete mit Ihnen vereinbart wird, die 10 % über der ortsüblichen Miete liegt (sogenannte Mietpreisbremse): Urteil Mietpreisbremse - Vermieter muss Miete zurückzahlen
Voraussetzung ist, dass Ihr Bundesland eine Verordnung verabschiedet hat, worin Ihre Gemeinde als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt worden ist.
Wenn Sie Mietzahlungen einbehalten, ohne vorher fachlichen Rat einzuholen, können Sie Ihr Mietverhältnis gefährden. Es könnten Mietrückstände entstehen, die eine Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben.
Redaktion
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