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Wohnung - Mieter soll Verwaltungskosten, Gebühren zahlen

Vermieter haben in der Regel die im Zusammenhang mit einer Mietwohnung entstehenden Verwaltungskosten selbst zu tragen - der Vermieter kann meist nicht zusätzlich vom Mieter verlangen, dass Verwaltungskosten zu bezahlen sind, aber es kann Ausnahmen geben. 

Verwaltungskosten - Kosten des Vermieters sind mit Zahlung der Miete abgegolten

Der Vermieter erhält vom Mieter die Miete für die Wohnung - darin sind eigentlich auch, meistens die Verwaltungskosten des Vermieters enthalten und damit vom Mieter bezahlt. 

Beispiele für Verwaltungskosten, die der Vermieter einer Wohnung vom Mieter verlangt

Ganz pauschal kann man nicht sagen, dass es gänzlich unzulässig ist, wenn gewisse Gebühren, Kosten für eine Leistung, die eigentlich den Verwaltungskosten, Verwaltungstätigkeiten des Vermieters zugeordnet werden kann, der Vermieter nicht doch verlangen darf.

Nachfolgend erhalten Sie Hinweise, ob der Vermieter für gewisse Verwaltungstätigkeiten Gebühren verlangen kann - dies kann, je nach örtlich zuständigen Gericht, durchaus unterschiedlich gesehen werden.

Manchmal verlangt der Vermieter Kosten für:

Vermieter verlangt im Mietvertrag Verwaltungskostenpauschale

Mieter soll Verwaltungskosten als sonstige Betriebskosten bezahlen

Es ist in der Regel auch nicht möglich, Verwaltungskosten als "Sonstige Betriebskosten" vom Mieter zu verlangen.

Individualvereinbarung im Mietvertrag über die Zahlung von Verwaltungskosten

Der Vermieter kann sich in der Regel auch nicht auf eine Individualvereinbarung berufen - die Anforderungen an eine Wirksamkeit sind sehr hoch.

Verwaltungskosten als Betriebskosten - es dürfen keine Verwaltungskosten umgelegt werden

Nach der Betriebskostenverordnung ist auch dies nicht zulässig. 


Redaktion


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