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Wohnung - Mieter soll Verwaltungskosten, Gebühren zahlen
Vermieter haben in der Regel die im Zusammenhang mit einer Mietwohnung entstehenden Verwaltungskosten selbst zu tragen - der Vermieter kann meist nicht zusätzlich vom Mieter verlangen, dass Verwaltungskosten zu bezahlen sind, aber es kann Ausnahmen geben.
Verwaltungskosten - Kosten des Vermieters sind mit Zahlung der Miete abgegolten
Der Vermieter erhält vom Mieter die Miete für die Wohnung - darin sind eigentlich auch, meistens die Verwaltungskosten des Vermieters enthalten und damit vom Mieter bezahlt.
Beispiele für Verwaltungskosten, die der Vermieter einer Wohnung vom Mieter verlangt
Ganz pauschal kann man nicht sagen, dass es gänzlich unzulässig ist, wenn gewisse Gebühren, Kosten für eine Leistung, die eigentlich den Verwaltungskosten, Verwaltungstätigkeiten des Vermieters zugeordnet werden kann, der Vermieter nicht doch verlangen darf.
Nachfolgend erhalten Sie Hinweise, ob der Vermieter für gewisse Verwaltungstätigkeiten Gebühren verlangen kann - dies kann, je nach örtlich zuständigen Gericht, durchaus unterschiedlich gesehen werden.
Manchmal verlangt der Vermieter Kosten für:
- Mahnungen
Ausnahme:
Darf der Vermieter Mahnkosten verlangen?Aber: "Für Mahnungen werden dem Mieter 10 Euro in Rechnung gestellt"
- solch hohe pauschalen Kosten sind nicht zulässig.
- Mieterwechsel
Mieterwechsel - Vermieter dürfen Verwaltungskosten nicht verlangen
Mieterwechsel - Kosten und Pauschalen müssen Mieter nicht bezahlen - Änderung des Mietvertrags
Ausnahme: Z.B. Aufnahme neuer Mieter, Umschreibung des Mietvertrags -
kann der Vermieter frei entscheiden, ob er eine Vertragsumschreibung vornimmt, kann es zulässig sein, dafür eine Gebühr zu verlangen:
Änderung Mietvertrag für Wohnung - Gebühr, Kosten für Umschreibung - Kosten einer Zwischenablesung bei Mieterwechsel
Nutzerwechselgebühr als Betriebskosten des Mieters - Gebühr für die Erteilung einer Untermieterlaubnis
Ausnahme: Es wurde schon mal das Verlangen einer "Prüfgebühr" und einer Bearbeitungsgebühr für möglich erachtet. - Ausstellen von Bescheinigungen
z.B. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Kosten für die Erstellung einer Bescheinigung nach § 35 a EstG - Betriebskostenabrechnung
Kosten für die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen sind nicht zulässig
Vermieter verlangt im Mietvertrag Verwaltungskostenpauschale
- Neben der Miete, pauschale Verwaltungskosten zu verlangen, ist nicht zulässig, so das LG Berlin:
Vermieter will monatlich pauschale Verwaltungskosten - nicht berechtigtMeist handelt es sich bei Kostenforderungen für Verwaltungskosten um unwirksame "Allgemeine Geschäftsbedingungen".
Die Folge einer unwirksamen Bestimmung: Mieter müssen diese nicht extra bezahlen.
- usw.
Mieter soll Verwaltungskosten als sonstige Betriebskosten bezahlen
Es ist in der Regel auch nicht möglich, Verwaltungskosten als "Sonstige Betriebskosten" vom Mieter zu verlangen.
Individualvereinbarung im Mietvertrag über die Zahlung von Verwaltungskosten
Der Vermieter kann sich in der Regel auch nicht auf eine Individualvereinbarung berufen - die Anforderungen an eine Wirksamkeit sind sehr hoch.
Verwaltungskosten als Betriebskosten - es dürfen keine Verwaltungskosten umgelegt werden
Nach der Betriebskostenverordnung ist auch dies nicht zulässig.
- Weitere Einzelheiten zum Thema Betriebskosten:
Umlage von Verwaltungskosten in einer Betriebskostenabrechnung.
Redaktion
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