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Modernisierung - Duldungspflicht bei fehlender Wertverbesserung
Ob eine Baumaßnahme vom Mieter als Wertverbesserung oder sonstige Modernisierung angesehen bzw. so empfunden wird, ist für die Duldungspflicht nicht wichtig.
Für die Herbeiführung eines allgemein üblichen Zustands der Mietwohnung besteht in der Regel die Duldungspflicht.
- Es können persönliche Härtegründe gegen eine Modernisierung sprechen:
Persönliche Härtegründe - Duldung der Modernisierung?
Würde es sich um reine Instandsetzungsmaßnahmen in der Mietwohnung handeln, dann wären diese vom Mieter grundsätzlich zu dulden.
Für nicht verbessernde Modernisierungsmaßnahmen der Mietwohnung keine Mieterhöhung
Die Frage, ob es sich um eine Modernisierung handelt, ist oft schon aus der Modernisierungsankündigung zu ersehen und später für die Durchführung und die Mieterhöhung wichtig.
Auch wenn es sich bei der Modernisierung um eine Wertverbesserung handelt, aber der Vermieter durch die Modernisierung Instandsetzungskosten gespart hat, dann dürfen diese bei der Berechnung der Mieterhöhung nicht einbezogen werden:
Zum Beispiel:
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