Logo

Bauliche Veränderungen in der Wohnung durch Mieter

Der Anspruch auf die Durchführung baulicher Veränderungen in der Mietwohnung kann für Mieter bestehen - es kann aber auch sein, dass der Vermieter bauliche Veränderungen nicht erlauben muss. Dies ist immer eine Prüfung im Einzelfall.

Erlaubnis vom Vermieter für bauliche Veränderungen an der Mietwohnung

Mieter können die Erlaubnis des Vermieters verlangen, auf eigene Kosten Verbesserungen an der Wohnung auszuführen. Beispiele für bauliche Veränderungen:

Hinweis


Man spricht dann auch von einer Mietermodernisierung:
Modernisierung der Mietwohnung durch Mieter der Wohnung  

Musterbrief:

Musterbrief - Erlaubnis für Umbauten, Einbauten in der Mietwohnung 

Mieter haben erweiterten Anspruch auf bauliche Veränderungen der Mietwohnung

Schon seit einiger Zeit gibt es für Mieter / Mieterinnen mit Behinderungen einen Anspruch, dass der Vermieter die Zustimmung für Verbesserungen im Bereich der Mietwohnung geben muss.

Seit dem 1.12.2020 hat der Gesetzgeber Mietern von Wohnungen weitere Rechte gegeben, diese stehen in § 554 BGB.

Mieter können mit der Gesetzesänderung jetzt verlangen, dass der Vermieter bestimmte bauliche Veränderungen an der Mietsache Mietern erlaubt, die Mieter dann auf eigenen Kosten fachgerecht durchführen.

Die gesetzliche Regelung erfasst Baumaßnahmen, bauliche Veränderungen,

  • die den Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen erleichtern (Barriereverminderung),
  • die das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge ermöglichen,
  • die dem Einbruchsschutz dienen.

Sicherung der Wohnung gegen Einbruch durch Mieter - Anspruch auf Sicherungsmaßnahmen

Dass Mieter an der Sicherung ihrer Wohnung gegen Einbrüche interessiert sind, ist verständlich.

Schon bisher war es möglich, den Vermieter um die Zustimmung für Sicherungsmaßnahmen zu bitten.

Aber wenn der Vermieter ablehnte, konnte man dagegen nichts machen.

  • Jetzt haben Mieter oft einen Anspruch auf die Zustimmung.
    Die Durchsetzung des Anspruchs ist möglich, wenn der Vermieter diese verweigert:
    Mietwohnung einbruchsicherer machen

Umsetzung behindertengerechter Baumaßnahmen an der Mietwohnung ist Mietern zu erlauben

Zu den behindertengerechten Umbauten gehören besondere Vorrichtungen z.B. für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung, es dürften aber auch andere Veränderungen dazu gehören, die Wohnung altersgerecht umzubauen,
- z.B. die Anbringung von Geländern,
- die Beseitigung von Schwellen,
- auch ein Umbau des Bades kann in Frage kommen.

Behindertengerechter Zugang zur Wohnung
Treppenlift einbauen
Türspion behindertengerecht einbauen

Behindertengerechter Umbaut der Mietwohnung - Baumaßnahme vom Mieter zu bezahlen

Wenn Sie als Mieter eine solche Maßnahme durchführen möchten, geschieht das auf eigene Kosten. Der Vermieter muss sie also nicht bezahlen, sondern muss lediglich zustimmen, dass der Mieter sie am Eigentum des Vermieters durchführt. Teilweise besteht auch die Möglichkeit, einen Zuschuss zu bekommen.

Treppenlift - Zuschuss der Krankenkasse

Behinderung - Umbau der Dusche, Zuschuss von Pflegekasse

Die Einzelheiten der Vereinbarung mit dem Vermieter sollten jedenfalls schriftlich festgehalten werden, z.B. ob der Vermieter bei Ende des Mietverhältnisses die Einbauten übernimmt, oder der Mieter sie zurückbauen muss.

Modernisierungsvereinbarung für Mietwohnung abschließen

Ladestation für Elektroauto für Mieter einer Mietwohnung - Anspruch als Mieter durchsetzen

  • Ladestationen sollen im allgemeinen das Interesse an der Elektromobilität fördern.

Wo und wie solche Ladestationen eingerichtet werden können, muss im Einzelfall nach den baulichen Umständen im Haus sorgfältig geprüft werden.
Ladesäule für E-Autos - Anspruch auf Installation für Mieter 

Anspruch für Mieter auf Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen  

Jetzt kommt es nicht mehr nur auf den guten Willen des Vermieters an, als Mieter besteht oft ein Anspruch auf Zustimmung.

Beschreiben Sie die gewünschte Maßnahme und bitten Sie den Vermieter um Zustimmung. Weisen Sie auf § 554 BGB hin.

Musterbrief: Umbauten, Einbauten in der Mietwohnung

Vom Mieter gewünschte bauliche Veränderung ist für Vermieter nicht zumutbar

Eine Ausnahme soll nach dem Gesetz gelten, wenn die Baumaßnahme dem Vermieter trotz berechtigten Interesses des Mieters nicht zugemutet werden kann. Dann kann der Mieter eine solche Maßnahme nicht durchsetzen.

Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein befristetes Mietverhältnis nahe vor dem Ende ist, oder wenn besondere technische Umstände dafür sprechen, dass nach der gewünschten Änderung Schwierigkeiten an anderen Teilen des Gebäudes eintreten werden.

Umbauten, Baumaßnahme durch Mieter - Vermieter kann Sicherheit, Kaution verlangen

Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter ihm Sicherheit leistet, also eine (ggf. zusätzliche) Kaution an ihn zahlt, um etwaige Schäden oder spätere Rückbaukosten abzusichern. Eine solche Zahlung, die schriftlich vereinbart werden sollte,  muss der Vermieter ebenso sicher anlegen wie eine Mietkaution, und er muss den Betrag verzinsen.
Einbauten, Umbauten - Vermieter will zusätzliche Kaution vom Mieter 


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: