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Modernisierung - Anbau Balkon als Modernisierungsmaßnahme
Der Anbau eines Balkons wird meist als Modernisierung anerkannt.
Ob die erstmalige Anbringung eines Balkons an der Wohnung eine Modernisierung darstellt, hängt von den Einzelheiten ab.
Ein neuer Balkon ist jedenfalls dann eine Wertverbesserung, wenn er sich gut in die Wohnung einfügt, gut zugänglich ist und der Mieter dafür keine nachteiligen Umbaumaßnahmen (z.B. Grundrissveränderung) der Wohnung hinnehmen muss.
Eine Modernisierung hat fast immer eine erhebliche Mieterhöhung zur Folge:
Duldung der Modernisierung - Zustimmung, Mieterhöhung
Modernisierung - Wohnwertverbesserung durch neuen Balkon manchmal zweifelhaft
In Einzelfällen haben Gerichte geurteilt, dass der Anbau eines Balkons den Gebrauchswert der Wohnung nicht verbessert, keine Modernisierung vorliegt, z.B.
- wenn der Balkon zu einer stark befahrenen Straße hin liegt, als Abstellfläche nicht notwendig ist und eine erhebliche Mieterhöhung bringt (hier: € 65,00 monatlich)
- wenn der Balkon nur durch eine Abstellkammer erreichbar ist, an der Nordseite des Hauses liegt und die Lichtverhältnisse in der Wohnung durch den Anbau nicht verbessert werden
- wenn ein zweiter Balkon angebaut werden soll, der für die Wohnung keine erheblichen Gebrauchsvorteile bringt:
Modernisierungsmaßnahme - Zweiter Balkon nicht immer zu dulden - wenn durch den Anbau der Balkone die Lichtverhältnisse (Verschattung) in der Wohnung deutlich verschlechtert werden
- wenn ein vorhandener Balkon nur vergrößert wird und sich bei einer kleinen Wohnung dadurch die Wohnfläche nur gering vergrößert, keine wirkliche Verbesserung der Nutzung der Wohnung erreicht wird:
Geringe Vergrößerung des Balkons - keine Wertverbesserung
Rechtzeitig Härtegründe wegen einer Modernisierung mitteilen
- Wenn Sie gegenüber der Modernisierungsmaßnahme persönliche Härtegründe, auch wirtschaftliche Härtegründe, vorbringen wollen, müssen Sie das innerhalb einer kurzen Frist tun, nachdem Ihnen die Modernisierung angekündigt wurde:
Modernisierungsankündigung - Frist für Mitteilung Härtegründe .
Balkonanbau - Duldungspflicht für Modernisierung klären
Der Anbau eines Balkons findet im wesentlichen durch Bauarbeiten außerhalb der Wohnung statt.
- Solche Arbeiten könnten Sie nur durch einen Antrag auf einstweilige Verfügung stoppen, was aber mit einem beträchtlichem Risiko für Mieter verbunden sein kann:
Einstweilige Verfügung im Mietrecht
Spätestens für den Durchbruch von Ihrer Wohnung zum Balkon muss der Vermieter Ihnen eine Modernisierungsankündigung schicken:
Modernisierung - Angaben in der Modernisierungsankündigung.
Vorher brauchen Sie die Arbeiten in Ihrer Wohnung nicht zu dulden.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann ein Vermieter berechtigt sein, den Mietvertrag zu kündigen, wenn Sie unberechtigt die Duldung von Arbeiten verweigert haben.
Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten.
Umbau des Balkons zu Terrasse oder Wintergarten keine Wertverbesserung
Wenn der Vermieter Ihren vorhandenen Balkon durch eine Terrasse oder einen Wintergarten ersetzen will, ist das keine Modernisierung, sondern eine Veränderung der Wohnung, die Sie nicht dulden müssen.
Soll darüber hinaus das Haus, die Wohnung wesentlich verändert werden, liegt ebenfalls keine Modernisierung vor, die Sie dulden müssten.
Umbau, wesentliche Veränderung der Mietwohnung - keine Modernisierung
Instandsetzung ist keine Modernisierung, berechtigt nicht zur Mieterhöhung
Ist Ihr Balkon beschädigt, dann stellt die Wiederherstellung keine Modernisierung, sondern eine Instandsetzung dar.
- Selbst wenn der Balkon dabei verbessert wird, müssen die Instandsetzungskosten bei der Mieterhöhung abgezogen werden:
Kosten Instandsetzung und Instandhaltung sind keine Modernisierung.
Sorgen Sie dafür, dass Sie die Mängel und den notwendigen Reparaturaufwand beweisen können, z.B. durch aussagekräftige Fotos und Zeugen, möglichst durch Kostenvoranschlag eines Handwerkers:
Kostenvoranschlag kann für Mieter ein Beweis sein - Mietrecht
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Redaktion
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