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Ankündigung der Modernisierung für die Wohnung - Anforderungen

Für die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung bestehen für Vermieter Anforderungen. Die Modernisierung ist nicht zu dulden, wenn die Modernisierung nicht ordentlich angekündigt wurde.

Vermieter will eine umfassende Modernisierung der Mietwohnung vornehmen

Will der Vermieter für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen in Ihre Wohnung, so muss er solche Maßnahmen mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich und ausreichend genau ankündigen:
Modernisierungsmaßnahmen muss der Vermieter ankündigen 

Der Vermieter hat formale Anforderungen einzuhalten:
Ankündigung Modernisierung - formelle Anforderungen, Unterschrift 

  • Gibt es keine solche Ankündigung, oder kam sie nicht rechtzeitig, dann können Sie ohne weitere Begründung allen vom Vermieter beauftragten Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verweigern.
Hinweis


Plant der Vermieter eine Modernisierung, so darf er die Wohnung besichtigen, auch zusammen mit Firmen oder einem Architekten. 
Besichtigung der Mietwohnung durch Vermieter 

Auch wenn eine rechtzeitige Ankündigung vorliegt, darf niemand Ihre Wohnung gegen Ihren Willen betreten, denn Sie haben ein "Hausrecht". 
Hausrecht für die Mietwohnung

Vermieter kann auf Duldung einer Modernisierung der Mietwohnung klagen

Erst wenn der Vermieter beim Gericht ein gegen Sie gerichtetes - rechtskräftiges - Duldungsurteil erhalten hat, dürfen Sie sich den Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr widersetzen.

Ob Sie einen solchen Weg gehen möchten, bedarf einer umfassenden rechtlichen Beratung.

Als Mieter Modernisierungsarbeiten in der Wohnung nicht zulassen

Verweigern Sie unberechtigterweise die Duldung der Arbeiten, dann kann das als Vertragsverletzung angesehen werden, und möglicherweise sogar eine Kündigung des Mietvertrags begründen.

Wer Handwerker für Modernisierungsarbeiten in die Wohnung lässt, duldet die Modernisierung

Mietminderung, wenn durch eine Modernisierung die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist

Für Beeinträchtigungen des Gebrauchs der Wohnung haben Sie einen Anspruch auf Mietminderung:

Eine Einschränkung gibt es für energetische Modernisierungen:

Energetische Modernisierung - Mietminderung eingeschränkt

Ggf. besteht auch ein Anspruch für weitere Aufwendungen:
Modernisierung - Aufwendungen des Mieters, Erstattung der Kosten 

Hinweis


Ob in Ihrem konkreten Fall die Modernisierungsankündigung ausreichend ist, ob es sich aus anderen Gründen empfiehlt, der Modernisierungsmaßnahme zuzustimmen, und welche Folgen die Weigerung oder die Duldung für Sie haben wird, kann nur durch fachkundige Prüfung und Beratung geklärt werden.

  • Erhalten Sie eine Ankündigung für Modernisierungsmaßnahmen, dann müssen Sie die Beratung schnell durchführen, denn wenn Sie Einwände, z.B. wegen persönlicher Härte oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit haben, so müssen Sie kurze Fristen für Mitteilungen gegenüber dem Vermieter einhalten.
    Modernisierung - Persönliche Härte, wirtschaftliche Unzumutbarkeit 


Hinweis

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