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Mietschulden - Abwehr der Kündigung der Wohnung mit Zahlung
Kündigt der Vermieter die Wohnung, dann kann eine Abwehr der Kündigung ggf. möglich sein:
- Durch Zahlung sämtlicher aufgelaufenen Mietrückstände, Mietschulden, können Sie nur eine fristlose Kündigung unwirksam machen:
Fristlose Kündigung unwirksam machen - Mietschulden bezahlen - nicht aber eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung des Vermieters:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
Fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Mietrückstand, Mietschulden
Wenn Sie eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen erhalten haben, kommt in Betracht, dass Sie diese unwirksam machen, indem Sie an den Vermieter den angeblichen Mietrückstand zahlen oder sich die Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle beschaffen, dass diese die Mietrückstände übernimmt.
Fristlose Kündigung des Mietvertrags durch Zahlung der Mietschulden abwehren
- Achtung:
Die Abwendungszahlung macht nur die fristlose Kündigung unwirksam. - Hat der Vermieter zugleich oder zusätzlich zur fristlosen Kündigung eine ordentliche Kündigung (mit Kündigungsfrist) ausgesprochen, dann wird die ordentliche Kündigung durch die Abwendungszahlung nicht unwirksam und es kann daher sein, dass der Mieter aus der Wohnung ausziehen muss.
Ordentliche Kündigung des Mietvertrages durch Zahlung von Mietschulden abwehren
Es kann aber auch bei einer ordentlichen Kündigung sinnvoll sein, alle Mietrückstände erst einmal zu bezahlen, so dass in einem folgenden Gerichtstermin keine Mietschulden mehr offen sind.
- Das Gericht kann bei einer ordentlichen Kündigung für den Einzelfall abwägen, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist.
- Das Verhalten des Mieters nach der Kündigung kann das Gericht positiv zu Gunsten des Mieters werten. Dazu gehört auch die Bezahlung bestehender Mietschulden
Sie müssen mit solch einer Zahlung nicht auf berechtigte Ansprüche gegen den Vermieter verzichten.
Wenn Sie Forderungen gegen den Vermieter haben, z.B. wegen einer berechtigten Mietminderung, dann sollten Sie bei der Zahlung schriftlich einen Vorbehalt formulieren:
Miete unter Vorbehalt zahlen - ist dem Vermieter mitzuteilen
Später können Sie das, was der Vermieter zu Unrecht erhalten hat, zurückfordern, und Sie können den Vermieter - in demselben Prozess / Rechtsstreit oder mit einer anderen Klage auch auf Rückzahlung von zu viel bezahlter Miete verklagen:
Mietminderung - wie zuviel bezahlte Miete zurück bekommen?
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