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Unerlaubte Stromentnahme durch Mieter - Kündigung der Wohnung

Die unerlaubte Stromentnahme durch Mieter kann eine schwere Vertragsverletzung sein und zur Kündigung der Wohnung führen. 

Vermieter kündigt Mietvertrag der Mietwohnung wegen Stromdiebstahl

Eine Mieterin in der obersten Etage eines Hauses hatte von einer Steckdose im Hausflur ein Kabel in ihre Wohnung gelegt. Mitarbeiter der Hausverwaltung stellten das bei einer Begehung des Hauses  zufällig fest. Der Vermieter kündigte fristlos, hilfsweise wurde gleichzeitig eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen.

Das Landgericht Berlin war in diesem Fall der Meinung, vor der fristlosen Kündigung hätte der Vermieter erst eine Abmahnung schicken müssen, um der Mieterin die Chance zu geben, ihr Verhalten zu ändern.

Dauer der unerlaubten Stromentnahme und Schaden nicht feststellbar - keine Kündigung

Außerdem wisse man nicht, wie lange die Mieterin den Strom schon unerlaubt entnommen habe, so dass nicht festgestellt werden konnte, ob dem Vermieter und den Mitmietern (die ja den Hausstrom über die Betriebskosten zahlen) ein erheblicher Schaden entstanden sei. Daher sei auch die fristgemäße Kündigung nicht berechtigt, so das Gericht.

In diesem Fall musste die Wohnung, trotz der Vertragsverletzung, nicht geräumt werden.

Unerlaubte Stromentnahme des Mieters über eine Haussteckdose

Eine über längere Zeit durchgeführte unerlaubte Stromentnahme über eine Haussteckdose (z.B. im Hausflur, Dachboden) kann als Vertragsverletzung zur Kündigung führen. Oft ist dafür eine zuvor erfolgte Abmahnung des Vermieters erforderlich, wenn es sich nicht um einen besonders gravierenden Fall von Stromdiebstahl mit einem erheblichen Schaden handelt.

Stromdiebstahl im Keller durch Mieter eines Hauses - Vermieter kündigt Wohnung

Auch in Hauskellern kommt es durchaus vor, dass Mieter von einer Haussteckdose Strom entnehmen. Auch dies kann als Stromdiebstahl gewertet werden und je nach Lage des Falles zur Kündigung des Mieters führen. Die Kündigung kann oft nur möglich sein, wenn der Vermieter zuvor dem Mieter eine Abmahnung geschickt hat, mit der Aufforderung sein Verhalten zu unterlassen.

Erfolgte keine Abmahnung: Eine fristlose oder fristgemäße Kündigung der Wohnung wegen unerlaubter Stromentnahme im Keller kann mangels Nachweises eines entstandenen erheblichen Schadens nicht möglich sein. Urteil KG Berlin, 8 U 125/04 .

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Redaktion


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