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Eigenbedarf bei Verkauf an Familienangehörige des Vermieters

Die Kündigungssperrfrist als Schutz für Mieter vor einer Kündigung gilt auch, wenn ein Haus an mehrere Erwerber oder eine Personengesellschaft verkauft wird. 

Geltendmachung Eigenbedarf - Käufer eines Hauses sind Familienangehörige

Handelt es sich aber um Angehörige des Haushalts des bisherigen Eigentümers / Vermieters oder seine Familienangehörigen, so gibt es aber beim Verkauf an mehrere Personen / eine Personengesellschaft eine Ausnahme:

Wenn die Erwerber

  • Familienangehörige oder
  • Haushaltsangehörige

des bisherigen Eigentümers / Vermieters sind.

Weil das Haus praktisch "in der Familie bleibt", soll für diese Personen Eigenbedarf dann doch leichter durchsetzbar sein.

Im Einzelnen ist umstritten, wann diese Sonderregelung greift. Nehmen Sie unbedingt frühzeitig fachkundige Beratung in Anspruch. 

Kündigungssperrfrist als Schutz gegen Eigenbedarfskündigung bei Umwandlung

Es gibt für Mieter einen besonderen Kündigungsschutz gegenüber Eigenbedarf.

Der Schutz greift im Falle der Umwandlung des Hauses in Wohnungseigentum,

  • wenn der Mietvertrag vor der Umwandlung in Eigentumswohnungen geschlossen worden ist.

Schutz gegen Eigenbedarfskündigung bei Verkauf an mehrere Erwerber

Die Kündigungssperrfrist gilt aber auch, wenn das Grundstück nach Abschluss des Mietvertrages (ohne Umwandlung in Eigentumswohnungen) an mehrere Personen verkauft wird, oder an eine Personengesellschaft  verkauft wird (in der Regel eine GbR, eine KG oder OHG).

Der Grund ist, dass sich für den Mieter die Gefahr einer Eigenbedarfskündigung stark erhöht, weil nun für jeden der neuen Eigentümer Eigenbedarf geltend gemacht werden kann.

  • Daher ist für vorher abgeschlossene Mietverträge eine solche Kündigung mindestens für drei Jahre nach dem Verkauf ausgeschlossen.



Redaktion


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