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Widerspruch gegen Kündigung der Wohnung - Begründung Härtegründe

Haben Mieter gegen die Kündigung der Wohnung Widerspruch eingelegt, und verlangt der Vermieter, dass Mieter die Härtegründe nennen, dann ist zu entscheiden, ob und wann Mieter ihre Härtegründe dem Vermieter mitteilen.

Begründung des Widerspruchs gegen Kündigung der Mietwohnung wegen unzumutbarer Härte

Mieter können gegen eine Kündigung Widerspruch einlegen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, § 574 BGB.

Bevor Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie fachkundige Beratung in Anspruch nehmen. Denn es kann für Sie nachteilig sein, wenn Sie zu früh Widerspruch einlegen, und auch die Gründe, die Sie vorbringen, sollten gut überlegt sein. Es kommen unterschiedliche Härtegründe für den Widerspruch in Frage:
Widerspruchsgründe wegen sozialer Härte

Widerspruch gegen die Kündigung einlegen

  • Die Gründe für den Widerspruch brauchen Sie nicht zu benennen, solange der Vermieter dies nicht verlangt hat.

Vermieter verlangt, dass der Mieter die Härtegründe gegen die Wohnungskündigung nennt

Der Vermieter kann verlangen, dass Mieter die Härtegründe nennen, § 574b Abs. 1 BGB.

  • Das kann der Vermieter schon im Kündigungsschreiben verlangen.
  • Er kann aber auch später die Nennung der Gründe verlangen, wenn Sie der Kündigung ohne Angabe der Härtegründe widersprochen haben.

Mieter soll Auskunft über die Widerspruchsgründe gegen die Wohnungskündigung geben

Hat der Vermieter diese Auskunft verlangt, dann "sollen" gemäß dem Gesetz die Mieter über ihre Härtegründe für den Widerspruch Auskunft geben.

  • Für die Formulierung der Härtegründe sollten Mieter anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen:
    ​​​​​​​Beispiele für Widerspruchsgründe

Wann muss Mieter über die Härtegründe gegen eine Kündigung Auskunft geben?

Der Gesetzgeber verlangt in § 574b BGB, dass Mieter diese Auskunft auf Anforderung "unverzüglich" erteilen.

  • Das bedeutet: So bald wie möglich. Im Regelfall spricht man von höchstens zwei Wochen.
  • Sie verlieren aber Ihr Widerspruchsrecht nicht, wenn Sie erst später die Widerspruchsgründe nennen.
  • Wenn der Vermieter Räumungsklage erhebt, können Sie sogar in der ersten Gerichtsverhandlung noch die Widerspruchsgründe vorbringen.

Ãœbersendung des Schreibens mit Widerspruch und Härtegründen sollte nachweisbar sein

Wenn Sie Widerspruch einlegen und / oder Ihre Härtegründe mitteilen, sollten Sie in jedem Fall dafür sorgen, dass nachweisbar ist, dass und wann Widerspruch und Härtegründe beim Vermieter eingegangen sind:
Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis, Beweis des Zugangs 

Zu späte Widerspruchsbegründung gegen Kündigung der Wohnung - Kostenrisiko für Mieter

Haben Sie Ihre Härtegründe nicht unverzüglich nach Verlangen des Vermieters vorgebracht, dann muss zwar das Gericht Ihre Gründe weiterhin berücksichtigen und prüfen, aber

  • es kann sein, dass das Gericht Ihnen die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, selbst wenn die Räumungsklage keinen Erfolg hat.

Redaktion


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