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Angefragter Suchbegriff: Wände

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Geben Mieter zu Ende des Mietvertrags die Mietwohnung in einer ungewöhnlichen Farbgestaltung an den Vermieter zurück (mit farbigen, bunten Wänden), dann kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe - keine

Soll bei Auszug, am Ende des Mietvertrags, eine in bunten Farben renovierte Wohnung an den Vermieter zurückgegeben werden, so kann es sein, dass der Vermieter einen Schadenersatzanspruch hat.  Auszug, Wohnungsrückgabe - Mieter hat Wände in bunten Farben

Wenn Mieter die Außenseite einer Wohnungseingangstür in einer anderen Farbe streichen, so kann der Vermieter verlangen, dass die ursprüngliche Farbgebung der Wohnungstür entsprechend der farblichen Gestaltung der Wohnungseingangstüren des

Bestehen in einer Wohnung kräftige Risse in Wänden oder Decken, dann muss diese der Vermieter beseitigen. Kräftige Risse beeinträchtigen den Gebrauch der Wohnung: Es können - insbesondere bei Rissen in den Decken - Putzteilchen

Bei Leerstand im Haus findet in unbewohnten Wohnungen normalerweise kein Verbrauch von Heizkosten und Warmwasserkosten statt.  Die nicht verbrauchsabhängigen Kosten muss grundsätzlich der Vermieter tragen:  Verbrauchsabhängige

Wenn andere Mieter in ihren Wohnungen Haushaltsgeräte in Betrieb haben, so kann sich daraus störender Lärm ergeben.  Wenn Staubsauger oder andere elektrische Geräte des Haushalts Lärm verursachen  Die Benutzung von Haushaltsgeräten

Bei einem bevorstehenden Ende des Mietvertrags kann es sein, dass Vermieter eine sogenannte Vorabnahme fordern. Tipp Bevor eine Vorabnahme durchgeführt wird: Immer fachlich prüfen lassen, ob eine Renovierungspflicht gemäß Mietvertrag

Fototapeten, die von Mietern während des Mietverhältnisses angebracht wurden, sind für die Wohnungsrückgabe der Mietwohnung in der Regel zu entfernen. Fototapete an Wand in der Mietwohnung - ist keine fachgerechte Renovierung Dies entspricht nicht

Wohnungslosigkeit kann fast jeden treffen.  Unter dem Titel "Eine stille Tragödie" schreibt Christoph Butterwegge in der taz vom 7.1.2017, Seite 11 :  "Laut Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe existierten 2014 (neuere Zahlung gebe es