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Angefragter Suchbegriff: streupflicht
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Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an einem öffentlichen Weg liegt, muss bei Schnee und Eis dafür sorgen, dass Personen, die den Weg benutzen müssen, bei normaler Sorgfalt nicht zu Schaden kommen. Das gilt gegenüber
Durch Regen, Schnee und Eis kann es zu Schäden am Balkon oder der Terrasse kommen - es ist nicht die Aufgabe des Mieters, einen Balkon, eine Terrasse vor normalen Witterungseinflüssen zu schützen, z.B. einen Regenschutz anzubringen. Müssen
Der Vermieter kann auf seinem Grundstück Eigenleistungen erbringen, und dann die üblichen Kosten für diese Leistungen als Betriebskosten umlegen, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten zahlt. Betriebskostenumlage
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