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Betriebskostenabrechnung zeigt Nachzahlung, es besteht ein Guthaben
Sie haben eine Betriebskostenabrechnung erhalten, die mit einer Forderung oder einem niedrigen Guthaben endet und es bestehen Zweifel, weil Ihrer Meinung nach eine Forderung, oder auch ein zu niedriges Guthaben errechnet wurde.
Ist die Abrechnung fehlerhaft, dann besteht der Anspruch auf ein Guthaben.
Voraussetzung ist immer, dass Sie innerhalb der Einwendungsfrist der Abrechnung widersprochen haben:
Frist zum Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung
Musterbrief - Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung
Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung begründen, Betriebskosten zurückfordern
Nehmen Sie Einsicht in die Belege, - einfach behaupten, die Abrechnung sei falsch, reicht nicht, Zweifel müssen begründet werden:
Betriebskosten prüfen - Anspruch auf Einsicht in Belege, Unterlagen
Ein Einsicht in Belege kann entfallen, wenn es sich um offensichtliche Rechenfehler in der Abrechnung handelt
Wenn Sie sich die Prüfung der Abrechnung vorbehalten wollen, sollten Sie am besten zunächst einmal davon absehen, das Guthaben mit einer bestehenden Forderung des Vermieters (z.B. aus der Heizkostenabrechnung oder auch mit der Miete) zu verrechnen.
Landet ein solcher Streit vor Gericht: Manche Gerichte meinen, dass eine Verrechnung zeige, dass die Betriebskostenabrechnung anerkannt sei.
- Innerhalb der Einwendungsfrist - innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung - müssen Sie Einwendungen erheben:
Betriebskostenabrechnung - Einwendungsfrist gilt für jeglichen Fehler
- Deshalb ist es immer gut, wenn Sie bei Zweifeln an der Höhe des Guthabens zunächst auf eine Verrechnung verzichten, die Abrechnung eingehend zu prüfen und später ggf. ein höheres Guthaben zurückfordern oder dann erst verrechnen:
Betriebskostenguthaben mit Miete, Forderung des Vermieters verrechnen. - Sicherheitshalber sollten Sie schriftlich einen entsprechenden Vorbehalt an den Vermieter bzw. die Verwaltung schicken:
Betriebskostennachzahlung - Unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen und zwar möglichst so, dass Sie den Eingang dort nachweisen können.
Spätere Prüfung der Betriebskostenabrechnung der Wohnung ergibt Guthaben
Ergibt eine spätere Prüfung, dass das vom Vermieter errechnete Guthaben zu gering bzw. die Nachforderung falsch war, dann haben Sie trotzdem Anspruch auf die höhere Erstattung, selbst dann, wenn Ihnen der Vermieter das von ihm errechnete Guthaben zwischenzeitlich auf Ihr Konto überwiesen hat und Sie vorbehaltlos die Zahlung angenommen haben:
Nachforderung Betriebskosten gezahlt - Überprüfung ergibt Guthaben
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