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Betriebskostenabrechnung - trotz Nachzahlung besteht ein Guthaben

Die Betriebskostenabrechnung für die Wohnung zeigt eine Nachzahlung, es besteht aber eigentlich ein Guthaben, das zu einer geringeren Nachzahlung oder sogar zu einem Betriebskostenguthaben führt. 

Berichtigung einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung für die Wohnung

Ist die Abrechnung fehlerhaft, dann besteht der Anspruch auf ein Guthaben. 

Voraussetzung für eine Berichtigung der Abrechnung oder gar für eine Rückzahlung eines Guthabens ist immer, dass Mieter innerhalb der Einwendungsfrist der Abrechnung widersprochen haben:
Frist zum Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung

Musterbrief - Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung 

Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung begründen, Betriebskosten zurückfordern

Die Prüfung der Abrechnung sollte durch Einsicht in die Belege erfolgen - einfach behaupten, die Abrechnung sei falsch, reicht nicht, Zweifel an der Betriebskostenabrechnung müssen begründet werden: 
Betriebskosten prüfen - Anspruch auf Einsicht in Belege, Unterlagen  

Die Betriebskostenabrechnung der Wohnung enthält Rechenfehler

Ein Einsicht in Belege kann entfallen, wenn es sich um offensichtliche Rechenfehler in der Abrechnung handelt.

Betriebskostenguthaben - eine Verrechnung des Guthabens kann eine Anerkennung sein

Soll die Prüfung der Abrechnung erfolgen: am besten zunächst einmal davon absehen, das Guthaben mit einer bestehenden Forderung des Vermieters (z.B. aus der Heizkostenabrechnung oder auch mit der Miete) zu verrechnen.

  • Landet ein Streit wegen einer fehlerhaften Abrechnung vor Gericht: Manche Gerichte meinen, dass eine Verrechnung zeige, dass die Betriebskostenabrechnung anerkannt sei.  
Hinweis


Innerhalb der Einwendungsfrist - innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung - müssen Sie Einwendungen erheben: 
Betriebskostenabrechnung - Einwendungsfrist gilt für jeglichen Fehler

    Spätere Prüfung der Betriebskostenabrechnung der Wohnung ergibt Guthaben

    Ergibt eine spätere Prüfung, dass das vom Vermieter errechnete Guthaben zu gering bzw. die Nachforderung falsch war, dann besteht trotzdem der Anspruch auf die höhere Erstattung, selbst dann, wenn Ihnen der Vermieter das von ihm errechnete Guthaben zwischenzeitlich auf Ihr Konto überwiesen hat und Sie vorbehaltlos die Zahlung, Ãœberweisung angenommen haben: 
    Nachforderung Betriebskosten gezahlt - Ãœberprüfung ergibt Guthaben 



    Hinweis

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