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Betriebskostenabrechnung - Vermieter erstellt keine Abrechnung
Wurde vom Vermieter über die Betriebskosten nicht abgerechnet, ist die Abrechnungsfrist überschritten, dann haben Mieter verschiedene Möglichkeiten die Erstellung der Betriebskostenabrechnung durchzusetzen.
- Der Vermieter muss über Vorschüsse für Heiz- und Warmwasserkosten und über sonstige Betriebskosten innerhalb der vom Gesetz festgelegten Abrechnungsfrist abrechnen.
Es kann unterschiedliche Abrechnungsfristen geben für die Heizkostenabrechnung und für Betriebskostenabrechnung.
Prüfen Sie daher zunächst, ob die Abrechnungsfrist tatsächlich abgelaufen ist.
Anmahnen der Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung beim Vermieter
Besonders dann, wenn Sie nicht genau wissen, ob bei der Abrechnung ein Guthaben oder eine Nachzahlung herauskommt, sollten Sie keinesfalls vor Ablauf der Abrechnungsfrist tätig werden.
- Wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist, können Sie schriftlich den Vermieter mahnen, die Abrechnung zu erteilen:
Vermieter zur Abrechnung von Betriebskosten auffordern - Setzen Sie eine Frist, am besten geben Sie ein genaues Datum an, bis wann Sie die Abrechnung erhalten wollen. Es ist gut, wenn Sie nachweisen können, dass der Vermieter Ihr Schreiben erhalten hat.
- Wenn die Frist abgelaufen ist, können Sie den Vermieter auf Erteilung der Abrechnung verklagen .
Spätestens wenn Sie vor dieser Überlegung stehen, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Das Abrechnen einer Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung durchsetzen
Neben einer Klage gibt es weitere Möglichkeiten - es kommt dann darauf an, ob Ihr Mietvertrag noch läuft, oder schon beendet ist.
- Wenn Ihr Mietvertrag noch läuft, können Sie die weiteren Vorauszahlungen zurückbehalten, bis die fällige Abrechnung erteilt ist.
Aber Achtung: Sobald die Abrechnung vorliegt, müssen Sie die zurückbehaltenen Beträge sofort an den Vermieter zahlen. - Wenn Ihr Mietvertrag inzwischen beendet ist, können Sie jedenfalls für die Zeit, für die noch keine Abrechnung vorliegt, die gesamten Vorauszahlungen zurückfordern. Sie können dann auch die Rückzahlung einklagen. Der Vermieter kann dann allerdings im weiteren Verlauf noch abrechnen und damit belegen, dass er die Vorschüsse doch ganz oder teilweise behalten darf.
Mietvertrag beendet, Betriebskostenabrechnung kommt nicht
Für beide Strategien ist dringend zu empfehlen, dass Sie Ihren Einzelfall fachkundig prüfen lassen.
​​​​​​​Auch wenn der Vermieter im weiteren Verlauf eine Abrechnung erteilt, aus der sich ein Guthaben für Sie ergibt, muss er nicht automatisch Zinsen auf dieses Guthaben zahlen.
- Der Vermieter kommt mit der Zahlung erst dadurch in Verzug, dass Sie den Zahlbetrag anmahnen, und erst von diesem Zeitpunkt an können Sie auch Zinsen verlangen.
Redaktion
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