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Vermieter erstellt keine Betriebskostenabrechnung für die Wohnung
Wurde vom Vermieter über die Betriebskosten nicht innerhalb der verbindlichen Jahresfrist abgerechnet, dann bestehen für Mieter verschiedene Möglichkeiten, die Erstellung der Betriebskostenabrechnung durchzusetzen.
Ist der Mietvertrag für die Wohnung bereits beendet, so bestehen auch dann Möglichkeiten die Erstellung der Betriebskostenabrechnung durchzusetzen bzw. geleistete Betriebskostenvorschüsse vom ehemaligen Vermieter zu bekommen.
Für die Abrechnung der Betriebskosten der Wohnung besteht eine gesetzliche Frist
Ist diese Frist überschritten?
- Der Vermieter muss über Vorschüsse für Heiz- und Warmwasserkosten und über sonstige Betriebskosten innerhalb der vom Gesetz festgelegten Abrechnungsfrist abrechnen.
Betriebskostenabrechnung erhalten - Rechtzeitiger Zugang beim Mieter - Prüfen Sie daher zunächst, ob die Abrechnungsfrist tatsächlich abgelaufen ist.
Es kann unterschiedliche Abrechnungsfristen geben für die Heizkostenabrechnung (und für die Betriebskostenabrechnung).
Frist für Heizkostenabrechnung muss Vermieter einhalten
Mahnung an Vermieter - nicht erstellte Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung
Besonders dann, wenn Sie nicht genau wissen, ob bei der Abrechnung ein Guthaben oder eine Nachzahlung herauskommt, sollten Sie
- keinesfalls vor Ablauf der Abrechnungsfrist tätig werden, den Vermieter mahnen.
- Ist die Abrechnungsfrist abgelaufen, können Sie schriftlich den Vermieter mahnen, die Abrechnung zu erteilen:
Betriebskostenabrechnung - Vermieter zur Abrechnung auffordern - Setzen Sie eine Frist, am besten geben Sie ein genaues Datum an, bis wann Sie die Abrechnung erhalten wollen. Es ist gut, wenn Sie nachweisen können, dass der Vermieter Ihr Schreiben erhalten hat.
Zustellungsnachweis - sicherer Versand für Schreiben, Briefe
Klage gegen Vermieter auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung für die Wohnung
Ist die Abrechnungsfrist abgelaufen, können Sie den Vermieter auf Erteilung der Abrechnung verklagen:
Ausstehende Abrechnungen - Vermieter auf Abrechnung verklagen
Spätestens wenn Sie vor dieser Überlegung stehen, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Erstellung der Betriebskostenabrechnung für die Wohnung gegenüber Vermieter durchsetzen
Neben einer Klage gibt es weitere Möglichkeiten - es kommt dann darauf an, ob Ihr Mietvertrag noch läuft, oder schon beendet ist.
- Wenn Ihr Mietvertrag noch läuft, können Sie die weiteren Vorauszahlungen zurückbehalten, bis die fällige Abrechnung erteilt ist.
Keine Betriebskostenabrechnung - Einbehalt Vorauszahlungen
Keine Heizkostenabrechnung für Wohnung - Einbehalt Vorauszahlungen
Achtung:
Sobald die Abrechnung vorliegt, müssen Sie die zurückbehaltenen Beträge sofort an den Vermieter zahlen.
Ende des Mietvertrags, keine Betriebskostenabrechnung - Vorauszahlungen zurückbekommen
Ist der Mietvertrag beendet, dann ist es möglich, jedenfalls für die Zeit, für die noch keine Abrechnung vorliegt, die gesamten Vorauszahlungen zurückzufordern.
- Sie können die Rückzahlung auch einklagen. Der Vermieter kann dann allerdings im Verlauf des Verfahrens noch abrechnen und damit belegen, dass er die Vorschüsse doch ganz oder teilweise behalten darf.
Mietvertrag beendet - letzte Betriebskostenabrechnung kommt nicht - Es ist dringend zu empfehlen, dass Sie diesen Fall fachkundig prüfen lassen.
​​​​​​​Auch wenn der Vermieter im weiteren Verlauf eine Abrechnung erteilt, aus der sich ein Guthaben für Sie ergibt, muss er nicht automatisch Zinsen auf dieses Guthaben zahlen.
- Der Vermieter kommt mit der Zahlung erst dadurch in Verzug, dass Sie den Zahlbetrag anmahnen, und erst von diesem Zeitpunkt an können Sie auch Zinsen verlangen.
Redaktion
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