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Vermieter erstellt keine Betriebskostenabrechnung für die Wohnung

Wurde vom Vermieter über die Betriebskosten nicht innerhalb der verbindlichen Jahresfrist abgerechnet, dann bestehen für Mieter verschiedene Möglichkeiten, die Erstellung der Betriebskostenabrechnung durchzusetzen.

Ist der Mietvertrag für die Wohnung bereits beendet, so bestehen auch dann Möglichkeiten die Erstellung der Betriebskostenabrechnung durchzusetzen bzw. geleistete Betriebskostenvorschüsse vom ehemaligen Vermieter zu bekommen.

Für die Abrechnung der Betriebskosten der Wohnung besteht eine gesetzliche Frist

Ist diese Frist überschritten?

Hinweis


Es kann unterschiedliche Abrechnungsfristen geben für die Heizkostenabrechnung (und für die Betriebskostenabrechnung).
Frist für Heizkostenabrechnung muss Vermieter einhalten 

Mahnung an Vermieter - nicht erstellte Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung 

Besonders dann, wenn Sie nicht genau wissen, ob bei der Abrechnung ein Guthaben oder eine Nachzahlung herauskommt, sollten Sie

Klage gegen Vermieter auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung für die Wohnung

Ist die Abrechnungsfrist abgelaufen, können Sie den Vermieter auf Erteilung der Abrechnung verklagen: 
Ausstehende Abrechnungen - Vermieter auf Abrechnung verklagen 

Hinweis


Spätestens wenn Sie vor dieser Überlegung stehen, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.

Erstellung der Betriebskostenabrechnung für die Wohnung gegenüber Vermieter durchsetzen

Neben einer Klage gibt es weitere Möglichkeiten - es kommt dann darauf an, ob Ihr Mietvertrag noch läuft, oder schon beendet ist.

Ende des Mietvertrags, keine Betriebskostenabrechnung - Vorauszahlungen zurückbekommen

Ist der Mietvertrag beendet, dann ist es möglich, jedenfalls für die Zeit, für die noch keine Abrechnung vorliegt, die gesamten Vorauszahlungen zurückzufordern.

  • Sie können die Rückzahlung auch einklagen. Der Vermieter kann dann allerdings im Verlauf des Verfahrens noch abrechnen und damit belegen, dass er die Vorschüsse doch ganz oder teilweise behalten darf.
    Mietvertrag beendet - letzte Betriebskostenabrechnung kommt nicht 
  • Es ist dringend zu empfehlen, dass Sie diesen Fall fachkundig prüfen lassen.
Hinweis


​​​​​​​Auch wenn der Vermieter im weiteren Verlauf eine Abrechnung erteilt, aus der sich ein Guthaben für Sie ergibt, muss er nicht automatisch Zinsen auf dieses Guthaben zahlen.

  • Der Vermieter kommt mit der Zahlung erst dadurch in Verzug, dass Sie den Zahlbetrag anmahnen, und erst von diesem Zeitpunkt an können Sie auch Zinsen verlangen.

Redaktion


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