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Müssen Mieter Kosten der Nutzerwechselgebühr zahlen?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Nutzerwechselgebühr ("Kosten der Zwischenablesung"), keine Betriebskosten sind, die Mieter zahlen müssen - auch eine im Mietvertrag vereinbarte Kostenpauschale ist nicht wirksam.

Kosten für Zwischenablesung der Heizkosten in der Betriebskostenabrechnung

Mieter haben im Rahmen einer formularmäßigen Vereinbarung die Zwischenablesungskosten, die bei Beendigung eines Mietvertrags, in der Regel also bei einem Auszug aus der Wohnung während einer laufenden Abrechnungsperiode entstehen können, nicht zu tragen bzw. zu zahlen.

Kosten der Nutzerwechselgebühr soll der Mieter zahlen - Vereinbarung im Mietvertrag

Ist die Kostenumlage der Nutzerwechselgebühr als Formularklausel im Mietvertrag enthalten, so ist diese Klausel immer unwirksam:
Bedeutung der Formularklausel im Mietrecht  

Urteil: 
Kosten Zwischenablesung der Heizkosten soll Mieter zahlen

Kosten des Vermieters, die im Rahmen eines Mieterwechsels anfallen, sind Verwaltungskosten

Nutzerwechselgebühren sind Verwaltungskosten des Vermieters und daher von diesem zu zahlen. 

Umlagefähigefähige Betriebskosten sind in § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt, eine Nutzerwechselgebühr bzw. Kosten des Mieterwechsels zählen nicht dazu.
Betriebskostenabrechnung - Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten 

Mieterwechsel - Kosten der Zwischenablesung für Wasseruhren, Wasserzähler

Auch eine etwaige Berechnung von Kosten der Zwischenablesung für die Erfassung des Wasserverbrauchs sind keine Betriebskosten, bzw. Kosten, die Mieter zahlen müssen - es handelt sich ebenfalls um vom Vermieter zu zahlende Verwaltungskosten.

Betriebskostenabrechnung widersprechen wegen Kostenumlage von Nutzerwechselgebühren

Die Kostenumlage darf nicht erfolgen, und der Betriebskostenabrechnung kann widersprochen werden:
Musterbrief - Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung  

Kosten des Mieterwechsels - Individualvereinbarung mit dem Vermieter der Wohnung

Nur wenn mit dem Vermieter eine individuelle vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag geschlossen wäre, dass Mieter diese Kosten tragen, dann könnte eine Pflicht zur Tragung solcher Kosten entstehen. 

Ende des Mietvertrags - Vermieter, Verwalter verlangt einen Pauschalbetrag für Kosten

Auch gesondert können Vermieter in der Regel solche Kosten nicht vom Mieter verlangen.
Mieter soll Kosten für Mieterwechsel an Vermieter, Hausverwalter zahlen 
Eine Kostentragung könnten Vermieter nur dann fordern, wenn diese im Rahmen einer vom Mieter verschuldeten Kündigung der Wohnung anfallen. Es könnte sich dann um eine Forderung des Vermieters im Rahmen eines "Kündigungsfolgeschadens" handeln.



    Redaktion


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