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Nutzerwechselgebühr, Kosten Zwischenablesung als Betriebskosten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Nutzerwechselgebühr, in Betriebskostenabrechnungen auch zu finden unter der Bezeichnung, "Kosten der Zwischenablesung", nicht in die Abrechnung aufgenommen werden darf.
Umlage Nutzerwechselgebühr, Kosten Zwischenablesung - Vereinbarung im Mietvertrag
Wenn die Kostenumlage der Nutzerwechselgebühr als Formularklausel in Ihrem Mietvertrag enthalten ist, so ist diese Klausel immer unwirksam:
Bedeutung der Formularklausel im Mietrecht
Kosten der Zwischenablesung Heizkosten in der Betriebskostenabrechnung sind nicht zu zahlen
- Mieter haben im Rahmen einer formularmäßigen Vereinbarung die Zwischenablesungskosten (die häufig am Ende eines Mietvertrags für eine laufende Abrechnungsperiode entstehen) nicht zu tragen.
Die Kostenumlage darf nicht erfolgen, und Sie können der Betriebskostenabrechnung widersprechen:
Einwände, Widerspruch gegen Nebenkosten, Betriebskosten - Solche Kosten sind Verwaltungskosten des Vermieters und daher von diesem zu bezahlen.
Nutzerwechselgebühr - Individualvereinbarung mit dem Vermieter
Nur wenn mit dem Vermieter eine individuelle vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag geschlossen wäre, dass Sie diese Kosten tragen, dann wäre eine Umlage der Zwischenablesungskosten in der Betriebskostenabrechnung möglich.
- Eine individuelle Vereinbarung zu diesem Punkt ist nahezu ausgeschlossen.
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