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Betriebskosten - Verbrauchsunabhängige Heizkosten, Warmwasserkosten

Heizkosten und Warmwasserkosten, die nicht dem Verbrauch in einzelnen Wohnungen zugeordnet werden können, nennt man verbrauchsunabhängige, oder nicht verbrauchsabhängige Kosten.

Was sind verbrauchsunabhängige Kosten der Heizung und Warmwasserbereitung?

Wenn der Vermieter mehrere Wohnungen mit Heizwärme und / oder  Warmwasser versorgt, sollen die Kosten grundsätzlich nach dem Verbrauch verteilt werden. 

Es gibt aber Kosten, die überhaupt nichts mit dem Verbrauch in den Wohnungen zu tun haben.

Bestimmte Kosten fallen immer an, egal wie viel Wärme für Heizung und Warmwasser erzeugt wird. Davon werden auf alle Mieter umgelegt z.B.

Nicht umlagefähig sind immer Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, auch Verwaltungskosten.

Hinweis


Kosten der Öltankversicherung und Kosten für die Prüfung von Feuerlöschern gehören nicht in die Heizkostenabrechnung, sondern in die Abrechnung über die anderen Betriebskosten:
Betriebskostenabrechnung - Kosten einer Öltankhaftpflichtversicherung

Betriebskosten für die Wartung von Feuerlöschern zahlen?

Heizkosten - Mieter müssen die Verbrauchskosten und die Grundkosten zahlen
Für die Heizkostenabrechnung werden die umlegbaren Gesamtkosten nach einem pauschalen Verteilerschlüssel aufgeteilt in "Grundkosten" und "Verbrauchskosten", dieser Verteilerschlüssel ist im jeweiligen Mietvertrag (oder späterer Vereinbarung) festgelegt.

Mieter, die mehrere Jahre hintereinander in derselben Wohnung wohnen, müssen also immer für das gesamte Abrechnungsjahr die Grundkosten tragen und ihre jeweiligen Verbrauchskosten.

Verbrauchsunabhängige Kosten sind beim Nutzerwechsel / Mieterwechsel wichtig

Anders ist es, wenn während einer Abrechnungsperiode ein Mieterwechsel stattfindet.

Beispiel

Mieter A zieht zum Ende März aus. Mieter B zieht zum 1. Oktober ein.
Beide bekommen im folgenden Jahr eine Abrechnung über Heizkosten und Warmwasser.

  • Jeder Mieter muss die Kosten, die nicht vom Verbrauch abhängen, nur für die Zeit tragen, in der er Mieter war.

Auch für Flächen, auf denen überhaupt keine Heizwärme und kein Warmwasser verbraucht werden, z.B. Balkone oder Terrassen oder Leerwohnungen fallen verbrauchsunabhängige Kosten an.
Wie das in Abrechnungen berücksichtigt werden muss, finden Sie bei den jeweiligen Artikeln.

Hinweis


Von den verbrauchsabhängigen Kosten muss jeder Mieter nur seinen eigenen Verbrauch tragen: Heizkosten und Warmwasserkosten - verbrauchsabhängige Kosten


Redaktion


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