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Reparatur, Instandsetzung der Wohnung muss der Vermieter ankündigen
Der Vermieter muss dem Mieter Arbeiten zur Instandhaltung oder Instandsetzungen (Reparaturen) rechtzeitig ankündigen.
- Die Ankündigung muss Ihnen als Mieterin oder Mieter die Möglichkeit geben, sich auf die Arbeiten einzustellen.
- Wie lange vorher eine Ankündigung kommen muss, um rechtzeitig zu sein, hängt einerseits von dem Umfang der Arbeiten ab, andererseits von der Dringlichkeit, diese Arbeiten auszuführen.
Sollen Arbeiten in der Wohnung ausgeführt werden, wollen Sie vielleicht vorbereiten, was Sie in Sicherheit bringen wollen, Sie wollen jemanden um die Überwachung der Arbeiten bitten oder Sie wollen an Ihrer Arbeitsstelle frei nehmen, um selbst anwesend zu sein.
Hinweis
Sehr oft stellt sich die Frage, ob man selbst Sachen und Möbel wegräumen muss
- die Schaffung der sogenannten Baufreiheit ist nicht die Aufgabe des Mieters - aber manchmal trotzdem zu empfehlen:
Baufreiheit - Platz für Handwerker in Mietwohnungen schaffen
Urteil: Baufreiheit - Müssen Mieter für Handwerker Zimmer räumen?
Wenn Sie jemanden mit der Überwachung der Arbeiten beauftragen, vielleicht sogar woanders wohnen müssen, besteht ein Anspruch auf Aufwendungsersatz:
Instandsetzung Mietwohnung - Aufwand des Mieters, Kosten bekommen
Vermieter muss Beginn von Arbeiten in der Mietwohnung Mietern rechtzeitig mitteilen
Das Gesetz, § 555 a Absatz 2 BGB, verlangt grundsätzlich die rechtzeitige Ankündigung.
Es ist allerdings keine besondere Form - etwa eine schriftliche Mitteilung - vorgeschrieben.
Aber: Eine Ankündigung des Vermieters, dass in 3 Tagen Arbeiten vorgenommen werden sollen (z.B. ein Bodenbelag soll erneuert werden), ist wahrscheinlich nicht ausreichend, denn auf solche Arbeiten müssen sich Mieter einstellen.
- Auch haben Sie die Möglichkeit, für nicht dringliche Reparaturen selbst Termine vorzuschlagen.
Ankündigung von Arbeiten, Reparaturen außerhalb der Wohnung durch Vermieter
Auch Arbeiten außerhalb der Wohnung sind anzukündigen, denn Sie müssen z.B. darauf vorbereitet sein, wenn die Wasser- oder Abwasserleitung, oder das Treppenhaus nicht benutzt werden kann, bei Arbeiten, die starken Schmutz und Staub entwickeln, kommt vielleicht in Betracht, dass Sie zeitweise woanders wohnen müssen, insbesondere wenn Sie unter Allergien leiden.
Was ist, wenn der Vermieter eine Reparatur, Instandsetzung nicht rechtzeitig angekündigt hat?
- Sind Arbeiten nicht rechtzeitig angemeldet worden, müssen Sie auch niemanden hereinlassen.
Reparatur in Mietwohnung - Termin mit Handwerker nicht vereinbart
Vermieter muss nicht immer Reparaturen ankündigen
- Keine Ankündigung soll notwendig sein für Arbeiten, die sich nur unerheblich auswirken.
- Ist eine sofortige Ausführung der Arbeiten erforderlich (z.B. bei einem Wasserrohrbruch), entfällt die Ankündigungspflicht.
Wann Arbeiten unerheblich sind, und welche Arbeiten wie dringlich ausgeführt werden, also welche Ankündigungsfrist eingehalten werden muss, lässt sich nur im Einzelfall klären. Nehmen Sie unbedingt fachkundige Beratung in Anspruch. Wenn Sie die Ausführung von Arbeiten verweigern, obwohl Sie dazu verpflichtet wären, dann kann das zu einem Kündigungsrisiko führen.
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