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Rohrbruch an Abwasserrohr im Keller - Schaden an Sachen des Mieters

Wurde im Keller ein Abwasserrohr undicht und wurde durch den Rohrbruch der in einem Keller lagernde Hausrat des Mieters beschädigt, dann stellt sich die Frage, wer den Schaden am Hausrat des Mieters bezahlt.

Rohrbruch Abwasserrohr, Schaden am Hausrat des Mieters - welche Versicherung zahlt

In der Regel ist nicht die Gebäudeversicherung des Hauses für die Regulierung eines solchen Schadens zuständig.

  • Besteht eine Hausratversicherung, dann kann die Regulierung des Schadens am Hausrat über diese möglich sein.  
  • Von der Situation im Keller sollten Mieter Fotos als Beweis machen, auch Zeugen hinzurufen.

Wasserschaden im Keller durch Abwasser - Hausrat beschädigt - wer zahlt den Schaden?

Haben Mieter eine Hausratversicherung, dann ist diese für die Schadenregulierung am Hausrat zuständig.

  • Der Schaden ist schnell der Versicherung zu melden, damit ein Gutachter den entstanden Schaden am Hausrat besichtigt und bewertet.
  • Besteht keine Hausratversicherung, dann kann bei einem beweisbaren Verschulden des Vermieters Schadenersatz für den geschädigten Hausrat vom Vermieter gefordert werden.
  • Trifft den Vermieter kein Verschulden, und besteht keine Hausratversicherung, dann haben Mieter den am Hausrat entstandenen Schaden selbst zu tragen.

Schaden am Hausrat - Vermieter ist Schuld am Rohrbruch des Abwasserrohrs

Wäre dem Vermieter ein Verschulden am Schaden nachzuweisen, z.B. war ihm nachweisbar bekannt, dass es seit Tagen leicht aus dem Abwasserrohr tropfte, er sich aer nicht kümmerte, keine Reparatur beauftragte, dann kann der Mieter nicht versicherte Schäden (z.B. Kosten für Auslagerung von Sachen, Kosten für Trocknung von Sachen) ggf. durchsetzen. Hat die Hausratversicherung eine Regulierung vorgenommen, dann kann diese den ihr entstandenen Schaden beim Vermieter geltend machen

Abwasser läuft in den Keller - erste Maßnahmen für Mieter

So schnell wie möglich:

- Hauptwasserhahn abstellen, damit kein weiteres Wasser entnommen und damit Abwasser nachlaufen kann, jedenfalls so lange, bis eine (provisorische) Abdichtung am Abwasserrohr vorgenommen wurde.

- Wertvollen Hausrat sichern, aus dem Keller räumen.

- Sofort den Vermieter, den Verwalter und/oder den Hausmeister über den Schaden informieren.

- Alle Mieter im Haus informieren. 

- Hausratversicherung informieren.

Abwasserrohr im Keller undicht - Vermieter, Verwalter oder Hausmeister nicht erreichbar

Ist der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister nicht ganz kurzfristig, also sofort erreichbar, dann dürfen Mieter zur Vermeidung von weiteren Schäden (z.B. das Wasser würde in andere Keller laufen) Maßnahmen zur Schadensminderung beauftragen, z.B. Abpumpen des Brauchwassers durch die Feuerwehr.

Abpumpen des Abwassers aus dem Keller, Trocknen und Reinigung des Kellers

Für die Kosten, die für das Abpumpen des Brauchwassers, die Trocknung des Kellers, für Reinigungskosten entstehen, ist der Vermieter zuständig.
Der Vermieter kann seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen, wenn entsprechender Versicherungsschutz besteht.

Rohrbruch an Abwasserrohr - Notdienst beauftragen

Die Beauftragung eines Notdienstes für die Ausführung einer Notreparatur für eine (provisorische) Abdichtung des Abwasserrohrs, ist eine sinnvolle und richtige Maßnahme, denn man kann ja nicht tagelang auf die Wasserversorgung verzichten.

Idealerweise sollte der Vermieter / die Hausverwaltung den Auftrag einem Notdienst erteilen.

  • Ist keine zuständige Person zu erreichen, die Aufträge für erforderliche Maßnahmen (Abpumpen des Wassers, Notdienst zum Abdichten beauftragen, etc.) erteilt, so können betroffene Mieter selbst diese Aufträge erteilen.

Später können in üblicher Höhe entstandene Kosten vom Vermieter zurückgefordert werden.

Hinweis


Bei Notdiensten gibt es nicht immer seriöse Unternehmen.

  • Achten Sie darauf, einen örtlichen Fachbetrieb zu finden.
  • Keinen Auftrag für eine weitergehende Reparatur des Abwasserrohrs beauftragen - dies ist Sache des Vermieters, er darf sich aussuchen, wen er mit der Reparatur beauftragt.

    Mietminderung wegen Brauchwasserschaden im Keller - undichtes Abwasserrohr 

    Da ein Keller bis zur Austrocknung und Reinigung dann oft mehrere Wochen nicht nutzbar ist, können Mieter die Miete mindern - bei einem unbenutzbaren Keller sprechen Gerichte Mietern nur eine geringe Mietminderung zu, oft nur 5 Prozent, da die Wohnnutzung nicht unmittelbar besonders stark beeinträchtigt ist.

    Hinweis


    Die Dokumentation des Wasserschadens, das Auflisten der entstandenen Schäden, auch für im Zusammenhang mit dem Schaden erbrachter Eigenleistungen, sind für eine spätere Klärung hinsichtlich der Kostenübernahme sehr hilfreich.



    Redaktion


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