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Ratgeber Untervermietung
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Defekter Heizkörperthermostat als Kleinreparatur
Der Austausch eines defekten Heizkörperthermostats, eines Thermostatventils kann eine vom Mieter zu bezahlende Kleinreparatur sein, aber nicht in jedem Fall - sehr viel häufiger ist es eine vom Vermieter zu zahlende Reparatur.
Kleinreparatur - muss Vermieter oder Mieter Instandsetzung zahlen?
Instandsetzungen muss eigentlich der Vermieter bezahlen. Anders kann es bei sogenannten Kleinreparaturen sein, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag steht. Diese Klausel muss wirksam sein, und es muss sich wirklich um eine Kleinreparatur handeln.
Immer prüfen, ob die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag wirksam vereinbart ist
Ist die Klausel nicht wirksam vereinbart, dann hat der Vermieter die Kosten für anfallende Kleinreparaturen zu zahlen.
- Grundsätzlich handelt es sich bei von Mietern zu zahlenden Kleinreparaturen immer um Reparaturen an Installationsgegenständen und Einrichtungen, die einem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.
Beispiele für typische Kleinreparaturen - Es bestehen Anforderungen an eine wirksame Kleinreparaturklausel:
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag - was ist zu beachten?
Defektes Thermostatventil am Heizkörper kann eine Kleinreparatur sein, aber nicht immer
Ist ein Thermostatventil defekt, dann kommt es darauf an, welcher Defekt vorliegt. Ist das Thermostat technisch nicht mehr funktionsfähig, spricht nicht mehr auf eine einzuhaltende Raumtemperatur an, dann handelt es sich nicht um eine Kleinreparatur, sondern um eine Instandsetzung, die Vermieter zahlen müssen.
- Z.B. kann der Fühler des Thermostats für die Temperaturmessung defekt sein - dieser unterliegt nicht dem ständigen Zugriff des Mieters, ist daher keine Kleinreparatur.
- Ebenso kann der Regelungsstift zwischen Heizkörper und Heizkörperthermostat nicht mehr funktionieren - auch dies ist eine Reparatur, die der Vermieter zu zahlen hat.
- Ist aber der Drehregler an einem manuellen Standard-Thermostat gebrochen, dann handelt es sich um eine Kleinreparatur.
Ein Standard-Thermostat ist nicht teuer - daher kann das Thermostat einfach getauscht werden.
Thermostatventil - Wärme lässt sich nicht mehr regulieren, Regelungsstift defekt
Bei älteren Heizkörpern kann, weil die Durchflussregelungsstifte nicht mehr funktionieren, nicht mehr gängig sind, die Temperatur über das Thermostat nicht mehr regelbar sein.
Dieser Mangel ist oft einfach zu beheben. Dafür ist das Thermostat zu demontieren, und ggf. kann der Stift dann wieder gangbar gemacht werden.
Kommt deswegen eine Heizungsfirma: Die dafür entstehenden Kosten sind keine Kleinreparatur - es handelt sich um eine vom Vermieter zu zahlende Instandsetzung.
Mieter dürfen Thermostate am Heizkörper selbst tauschen
Mieter dürfen Thermostate gegen moderne elektronische Heizkörperthermostate austauschen. Moderne Thermostate helfen beim Energie sparen. Die alten Heizkörperthermostate sollten unbedingt aufbewahrt werden, können dann beim Auszug wieder montiert werden.
Raumthermostat der Fußbodenheizung ist defekt - ist das eine Kleinreparatur?
Auch für ein Thermostat für die Fußbodenheizung gilt: es kommt darauf an, welcher Defekt vorliegt.
Ist das Thermostat technisch nicht mehr funktionsfähig, kann die einzuhaltende Raumtemperatur nicht mehr regeln, so ist auch dies keine Kleinreparatur, sondern es handelt sich ebenfalls um eine Instandsetzung, Reparatur die der Vermieter zahlen muss.
Wäre aber ein Drehregler gebrochen, oder das Gehäuse des Raumthermostats, dann wäre dies eine Kleinreparatur.
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