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Mängel am Schallschutz als Ursache für Ruhestörungen

In vielen Mietwohnungen hört man jeden Schritt, auch oft sogar Unterhaltungen der Nachbarn. Handelt es sich dann um einen vom Vermieter zu beseitigenden Baumangel, auf Grund eines mangelhaften Schallschutzes?

Schallschutz der Wohnung kann mangelhaft sein - technische Normen sind nicht eingehalten

Bei einer hellhörigen Mietwohnung stellt sich die Frage, ob der vorhandene (Tritt-)Schallschutz in einer Wohnung akzeptiert werden muss, oder ob die Mietsache mangelhaft ist.

In der Rechtsprechung hat sich gezeigt, dass "normale, übliche Geräusche" kein Mangel sind. Die Geräusche müssen also recht laut und ggf. durch Schallmessungen belegbar sein, 

  • Für die Beantwortung der Frage kommt es maßgeblich darauf an, ob die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Normen hinsichtlich des Schallschutzes erfüllt wurden oder nicht.

Prüfung des Schallschutzes der Wohnung, des Hauses - Normen bei Errichtung des Hauses

Es ist ausreichend, wenn bei der Errichtung des Gebäudes die damals geltenden DIN-Werte eingehalten wurden. Ist das nicht so, dann steht Mietern ein Recht auf Minderung und/oder Mängelbeseitigung zu.

Auf die heutigen Maßstäbe beim Schallschutz bzw. gegenüber Hellhörigkeit kommt es nicht an.

  • Es besteht für Mieter kein Anspruch auf eine Verbesserung des Schallschutzes gemäß der heutigen Maßstäbe.

Bauliche Änderungen, Umbau des Hauses - Hellhörigkeit, Schallübertragung

Die Anforderungen an die Beschaffenheit der Wohnung ändern sich jedoch dann, wenn der Vermieter bauliche Änderungen vornimmt, oder sogar das Dachgeschoss ausbaut.

In diesen Fällen muss er mindestens die zum Zeitpunkt des Umbaus geltenden DIN-Normen einhalten. Darüberhinaus ist er nicht zur Gewährung erhöhten Schallschutzes verpflichtet.

Entfernung eines Teppichbodens in der Wohnung - Trittschall nimmt zu

Eine bauliche Änderung ist es aber nicht schon, wenn beispielsweise ein Teppichboden entfernt und durch Parkettboden ersetzt wird.

Steigert sich infolge dieser Änderung die Belastung durch Trittschall, werden dabei aber gleichwohl die zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses geltenden DIN-Werte eingehalten, dann begründet eine solche Änderung keinen Mangel der Mietsache.
Austausch Bodenbelag durch Vermieter - Laminat statt Teppichboden 

Frauke Roßmann, Rechtsanwältin
10967 Berlin
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