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Treppenhausreinigung durch Mieter - Nachbar, Mieter putzt nicht

Im Mietvertrag der Wohnung steht, dass die Treppenhausreinigung von den Mietern ausgeführt wird, die Mieter des Hauses sich gemäß eines Putzplans abwechseln. Was ist wenn der Putzplan nicht eingehalten wird oder Mieter sich weigern das Treppenhaus zu putzen? 

Reinigung Treppenhaus - reinigen, putzen von Flur und Treppen ist Aufgabe der Mieter

Es kann mietvertraglich vereinbart werden, dass die Mieter eines Hauses abwechselnd das Treppenhaus reinigen, z.B. nach einem vom Vermieter festgelegten Wochenplan:
Treppenhaus, Treppen putzen - wenn Mieter das machen müssen

Treppenhausreinigung gehört zu den Pflichten, Aufgaben des Vermieters

Zu den Pflichten des Vermieters gehört auch die Treppenhausreinigung.

Ist ein Mieter nicht wirksam zur Reinigung verpflichtet, oder putzt aus anderen Gründen nicht, ist der Vermieter verpflichtet für die ordentliche Reinigung zu sorgen.

Mieter müssen ein schmutziges Treppenhaus nicht dulden

Bei erheblicher Verschmutzung liegt ein Mangel vor. Eine Mietminderung kann in begründeten Fällen gerechtfertigt sein, ist aber in der Regeln nur bei einer starken, nicht zumutbaren Verschmutzung durchsetzbar - es kommt auf den Einzelfall an.

Treppenhausreinigung sollen Mieter ausführen - ist die mietvertragliche Regelung wirksam?

Nur, wenn die mietvertragliche Regelung über die Treppenhausreinigung mit dem jeweiligen Mieter als Individualvereinbarung ausgehandelt ist, ist eine solche Vereinbarung wirksam.
Eine in Mietverträgen mehrfach verwendete AGB-Klausel ist in der Regel nicht ausreichend.

  • Eine Regelung in der Hausordnung zum Putzen des Treppenhauses und der Flure reicht ebenfalls nicht aus.

Nachbar putzt nicht das Treppenhaus, hält sich nicht an Putzplan

Gerade, wenn sich ein oder mehrere Nachbarn nicht an den Putzplan halten, dann kann es für die daraus entstehenden Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung zum Putzen des Treppenhauses  ankommen, ob diese wirksam oder unwirksam ist.

  • Macht z.B. ein Mieter nicht mit, z.B. weil er meint, die Vertragsregelung sei unwirksam, wird es schwierig.
  • Besteht keine wirksame vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, dann ist bzw. sind Mieter nicht verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen - also auch nicht ein einzelner Mieter.

Unwirksame mietvertragliche Regelung zu Reinigung des Treppenhauses durch Mieter

Bei einer unwirksamen mietvertraglichen Vereinbarung wird der Vermieter in den meisten Fällen eine Firma mit der Reinigung beauftragen, die Kosten, wenn die Betriebskosten von den Mietern zu tragen sind, diese über die Betriebskostenabrechnung von den Mietern fordern.

Die entstehenden Kosten der Treppenhausreinigung können nach den meisten Mietverträgen als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden:
Kosten der Hausreinigung, Gebäudereinigung als Betriebskosten.

Wirksame Regelung zum Putzen des Treppenhauses - Vermieter fordert Putzkosten von Mieter

Liegt mit dem anderen Mieter, der nicht bzw. nicht ordentlich putzt, eine wirksame Vereinbarung mietvertragliche Vereinbarung vor, dann kann der Vermieter gegenüber dem Mieter, der seine Pflicht verletzt, entstehende Kosten für die Reinigung in Rechnung stellen. 

  • Der Vermieter kann die vom Mieter auszuführenden Arbeiten gegen Entgelt in Auftrag geben.
  • Zahlt der Mieter die Kosten nicht, so kann der Vermieter die Zahlung (bei einer wirksamen Vereinbarung) gerichtlich durchsetzen.

Der Vermieter sollte sich gegenüber diesem Mieter zur Übernahme, Ausführung der Reinigung bemüht haben, und nachweisen können, dass Abmahnung(en) erfolglos war(en).

Ungenügende Treppenhausreinigung durch Mieter - Abmahnung erforderlich?

Rechtlich nicht ganz geklärt ist, ob ein Vermieter vor der Beauftragung einer Firma die Sauberkeit anmahnen muss, den Mieter auf die bevorstehende Beauftragung einer Firma und die Pflicht zur Kostentragung hinweisen muss. 

  • Dies kann z.B. davon abhängig sein, wie schmutzig es ist.

  • Bei einem auch nur in Teilen stark verschmutzten Treppenhaus, wird es für zulässig gehalten, dass der Vermieter, auch ohne Ankündigung, eine Firma beauftragt und die Kosten gegenüber dem / den säumigen Mietern berechnet.

Ungenügende Treppenhausreinigung durch Mieter - Auftrag für Reinigung an Firma

Der Vermieter kann, wenn es immer wieder zu nicht hinnehmbaren Zuständen wegen der Sauberkeit im Treppenhaus kommt, seine Bemühungen gegenüber dem oder den anderen Mietern für eine ordentliche Reinigung nicht den gewünschten Erfolg hatte, die Treppenhausreinigung insgesamt an einen Dienstleister, eine Hausreinigungsfirma vergeben.

Ob dann die künftigen Kosten der Reinigung als Betriebskosten von den Mietern des Hauses gezahlt werden müssen, muss ggf. rechtlich besonders geprüft werden.

  • Die Beauftragung und Kostenumlage als Betriebskosten gilt für Vermieter als einfach möglich, wenn die mietvertragliche Vereinbarung zum Putzen des Treppenhauses durch die Mieter nicht wirksam vereinbart ist.
  • Das ist sehr oft der Fall, da an eine wirksame Vereinbarung zwischen Mietern und Vermieter für eine Regelung zum Putzen des Treppenhauses Anforderungen bestehen. Im Zweifel muss also geprüft werden, ob die Vereinbarung überhaupt wirksam ist.

Aber sollte es sich um eine wirksame mietvertragliche Vereinbarung zum Putzen des Treppenhauses handeln, dann kann der Vermieter nicht einfach eine Firma beauftragen, die zukünftig das Treppenhaus putzt, diese Kosten dann anteilig als Betriebskosten von allen Mietern fordern.

Unsauberes Treppenhaus - Vermieter will Reinigung in Zukunft von einer Firma ausführen lassen

Handelt es sich um eine wirksame mietvertragliche Regelung zwischen Mietern und Vermieter, dann müsste der Vermieter von allen Mietern das Einverständnis einholen, dass künftig die Reinigung des Treppenhauses durch eine Reinigungsfirma oder einen Dienstleister erfolgt, die entstehenden Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. 

  • Nur bei Zustimmung aller Mietparteien kommt es zu einer Änderung des Mietvertrages und es gilt dann als möglich, dass diese Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt werden können.
  • Mehrheitsentscheidungen der Mieter reichen nicht aus.
  • Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann kann es im Ergebnis so sein, dass der Vermieter die ihm entstehenden Kosten für die Treppenhausreinigung zu tragen hat.

Vermieter kann einen anderen Mieter nicht zum Putzen, zur Treppenreinigung verpflichten

Der Vermieter ist nicht berechtigt, einen anderen Mieter (der nach dem Putzplan nicht "dran" wäre) zur Treppenhausreinigung zu verpflichten.



Redaktion


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